
Regelung für Ladenöffnungen an Heiligabend
Die Stadt Herne weist auf die Besonderheiten hin, die sich durch den Umstand ergeben, dass Heiligabend in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. So ist es laut Ladenöffnungsgesetz für das Land NRW an einem solchen Heiligabend Geschäften erlaubt, zwischen 10 und 14 Uhr zu öffnen, wenn sie überwiegend Genuss- und Lebensmittel anbieten. Das bedeutet, dass dort auch ausschließlich Lebensmittel verkauft werden dürfen. Sonstige Waren unterliegen wie die übrigen Geschäfte hingegen der üblichen gesetzlichen Regelung und dürfen am Sonntag nicht öffnen. Die Stadt Herne behält sich vor entsprechende Kontrollen durchzuführen.