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Ablehnung von Beweisanträgen

PUA II – Hackerangriff/Stabstelle

Fünf Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II der 17. Wahlperiode des Landtags NRW („PUA II – Hackerangriff/Stabstelle“) haben am Freitag (24.1.2020) beim Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen den Untersuchungsausschuss eingeleitet. Der „PUA II – Hackerangriff/Stabstelle“ hat unter anderem den Auftrag, möglicherweise wahrheitswidrige Erklärungen der Landesregierung im Zusammenhang mit einem vermeintlichen „Hacker-Angriff“ auf Staatsministerin a. D. Christina Schulze-Föcking aufzuklären.

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Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss durch die Ablehnung ihrer Beweisanträge als unzulässig in der Sitzung vom 10. Januar 2020 gegen Artikel 41 Abs. 1 LV NRW verstoßen hat. Die Beweisanträge betreffen im Wesentlichen die

weitere Sicherung und Herausgabe der dienstlichen Telekommunikationsverbindungsdaten zwischen Justizminister Peter Biesenbach und der StaatsanwaltschaftKöln im Zeitraum vom 28. März-17. April 2018 sowie zwischen Justizminister Peter Biesenbach und Staatsministerin a. D. Christina Schulze-Föcking im Zeitraum vom 15. März-17. April 2018.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 6/20.

Donnerstag, 30. Januar 2020 | Quelle: OVG NRW