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Ab Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Ärzte und Apotheker verpflichtend. Davon versprechen sich die Apotheken großen Nutzen für ihre Patienten.

Apotheken begrüßen die elektronische Patientenakte

Pflicht ab Oktober

Medikationsfehler verhindern, das Risiko von Wechselwirkungen verringern – die elektronische Patientenakte (ePa) kann die Versorgung der Patienten deutlich verbessern. Ab dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. „Und wir Apotheken in Herne begrüßen dies sehr“, so Marlene Kissel-Lux, Vorsitzende der Bezirksgruppe Herne im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL).

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Mit der ePa bekommen Ärzte und Apotheken nämlich einen besseren Überblick, welche Arzneimittel ein Patient von verschiedenen Fachärzten verordnet bekommen und abgeholt hat. Jedes vom Arzt ausgestellte E-Rezept und jede Einlösung in der Apotheke wird automatisch datenschutzsicher in der elektronischen Medikationsliste gespeichert. Sobald ein Patient seine elektronische Gesundheitskarte in das Lesegerät der Apotheke steckt, kann die Apotheke die ePa drei Tage lang einsehen.

Schweigepflicht

„Wir Apothekerinnen und Apotheker gehen als freie Heilberufler mit den Informationen absolut ver- traulich um. Ebenso wie Ärzte haben auch wir Apotheker sowie alle unsere Mitarbeiter eine Schweigepflicht. Ein Verstoß dagegen hat empfindliche Strafen zur Folge – und ist zudem mit unserem Berufsethos vollkommen unvereinbar. Die Apotheken nutzen die Informationen allein im Interesse der Patienten, um deren Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern“, so Marlene Kissel-Lux. Patienten, die dennoch nicht wollen, dass bestimmte Einrichtungen wie Apotheken die Akte einsehen, können vorab dem Zugriff widersprechen, entweder in der ePa-App der Krankenkasse oder bei der Krankenkasse.

Weitere Verbesserungen

Noch größer wird der Nutzwert der ePa voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres: Dann sollen Apotheken selbst etwas in die elektronische Medikationsliste eintragen können, zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel und nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die die Patienten ohne Rezept kaufen. Derzeit können die Apotheken die ePa nur lesen, nicht selbst etwas hinzufügen.

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Natürlich laufe in den Anfängen bei der ePa noch immer nicht alles rund, sagt Marlene Kissel-Lux. Ins- besondere sei die Telematik-Infrastruktur noch deutlich verbesserungsbedürftig. Diese gesicherte Datenautobahn des Bundes, über die die ePa ebenso wie das E-Rezept abgewickelt werden, sei nach wie vor störungsanfällig. „Gerade bei den E-Rezepten ist dies äußerst problematisch. Wir fordern daher seit Langem, dass die zuständige Digitalagentur des Bundes hier für eine Ausfallsicherheit sorgt. Und trotz dieser Anlaufschwierigkeiten bleiben wir dabei: Die ePa ist ein Gewinn für die Gesundheitsversorgung.“

Mittwoch, 24. September 2025 | Quelle: Nina Grunsky/AVWL