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Thomas Nückel.

Entwurf von Landesregierung beschlossen

Nückel (FDP): „Begrüße Gesetz gegen Gifttierhaltung“

„Die Haltung von giftigen Tierarten in Wohnungen oder Häusern wird in Zukunft verboten“, begrüßt der Herner FDP-MdL Thomas Nückel. „Der Fall der entwischten Monokel-Kobra in Herne im August dieses Jahres, hatte das Thema wieder in die öffentliche Diskussion gebracht, nachdem die alte rotgrüne Landesregierung 2017 einen Gesetzentwurf wieder zurückgezogen hatte. Nun schaffen wir für die Bevölkerung einen deutlichen Schutz vor gefährlichen Tieren.“

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Bislang mussten die zuständigen Behörden aufwändige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen, die Tiere finden und oftmals auf Kosten der Allgemeinheit bergen. Auch die Stadt Herne blieb auf einen Berg Ausgaben sitzen.

Die CDU/FDP-Landesregierung beschloss am Dienstag (26.11.2019) den Entwurf eines Gesetzentwurfs. Dem künftigen Verbot unterliegen Giftschlangen, Skorpionen oder Webspinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise unmittelbar tödlichen Gefahr für den Menschen werden können. Wer mit Inkrafttreten des Gesetzes derartige Gifttiere hält, soll diese der zuständigen Behörde anzeigen und seine Zuverlässigkeit sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, um die Tiere weiter halten zu dürfen. Diese begrenzte Ausnahme ist aus rechtlichen Gründen notwendig.

Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sollen Haltungen weiterhin erlaubt sein. Um die Einhaltung des künftigen Gesetzes kümmert sich das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Einer Stadt wie Herne werden durch das Gesetz keine neuen Aufgaben und Kosten übertragen. „Dies war mir sehr wichtig“, so Thomas Nückel

Dienstag, 26. November 2019 | Quelle: Büro Nückel