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Susanne Stegemann und Holger Stoye.

Hilfen können in Kürze beantragt werden

November-Rettungsschirm für Unternehmen

Noch ist die Antragsplattform nicht freigeschaltet. Doch in Kürze können Unternehmen über eine bundeseinheitliche IT-Plattform Anträge für Hilfsmaßnahmen aus dem November-Rettungsschirm stellen. Die Auszahlung soll durch die Länder erfolgen. Das Gesamtfinanzvolumen beträgt voraussichtlich 10 Milliarden Euro.

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Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemeldung verlautbart. Im Vorfeld wurden Fragen geregelt wie „Wer ist antragsberechtigt?“, „Wie hoch ist die Förderung?“ „Wie werden erhaltene Leistungen angerechnet?“, „Wonach berechnet sich der Vergleichsumsatz?“ und Vieles mehr.

„Die elektronische Antragstellung muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen,“ weiß Susanne Stegemann, Bereichsleiterin Innovation|Wachstum|Gründung|Fachkräfte und Fachfrau für Förderfragen bei der Wirtschaftsförderung (Herne.Business). „Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt diese Pflicht. Sie sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.“

Geschäftsführer Holger Stoye fordert die Herner Unternehmen auf, sich über die Neuregelungen zu informieren: „Es gibt eine Reihe von Antragsberechtigten. Wir stellen auf unserer Website tagesaktuell die wichtigsten Informationen zusammen – auch als Download. Wir beantworten Fragen und bieten Unterstützung an, zum Beispiel über unsere Hotline. Für Unternehmen, die lieber per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen, gibt es eine spezielle E-Mail-Adresse.“

Montag, 9. November 2020 | Quelle: Herne.Business