
Neutralität des Staates
„Dass der deutsche Staat eine Neutralitätspflicht hat ist vielen bekannt. Wie es der tägliche Ablauf unseren Alltag bestimmt und welche Auswirkungen es für die Gesellschaft hat, ist weitgehend unbekannt", so Prof. Reiner Tillmanns bei seinem Vortrag am Sonntag (24.2.2019) in der islamischen Gemeinde Röhlinghausen. „Der Staat hat keine Religion, steht auch keiner Religion nahe. Ob bestimmte Religionen schon immer hier in Deutschland vertreten sind oder erst neu die Gesellschaft prägen macht keinen Unterschied. Der deutsche Staat darf sich mit keiner Religion identifizieren.
„Die Neutralitätspflicht des Staates, soll aber nicht heißen, dass der Staat gegen die Religionen ist. Im Gegensatz zur französischen Ausprägung der Laizität, versucht der deutsche Staat nicht die Religion von dem öffentlichen Leben wegzudrängen. Im Gegenteil, der Staat erlaubt und fördert die religiösen Gemeinschaften, da er selbst keine moralische Werteordnung vorschreibt. Da die Gesellschaft ohne religiöse beziehungsweise ethische Werte die ihn zusammenhalten, nicht zukunftsfähig bleiben kann", sagte Tillmanns. Die Besucher des Vortrages diskutierten anschließend über Kopftuch, Kreuz, Martinszug und Weihnachten.