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Das Hallenbad Eickel ist derzeit noch geschlossen.

Stadt zieht Kaufangebot zurück

Neuigkeiten in Sachen Hallenbad

Nachdem Stadtkämmerer Hans Werner Klee den Initiatoren der „Initiative für das Hallenbad Eickel“ in der Ratssitzung am Dienstag (7.9.2021) das Hallenbad zum Kauf angeboten hatte (halloherne berichtete) wurden die Mitglieder der Initiative Anfang Oktober 2021 ob der ausbleibenden Post aus dem Rathaus etwas ungeduldig (halloherne berichtete). Am Dienstag (12.10.2021) erreichte Horst Schröder, einer der Initiatoren, nun endlich der lang ersehnte Brief aus der Verwaltung der Stadt Herne.

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Schröder zeigte sich erleichtert und sagt im halloherne-Gespräch: „Die Stadt hat uns nun mitgeteilt, welche Kosten die Umsetzung des Bürgerbegehrens ,Für das Hallenbad' für die Stadt nach sich zieht." In dem Schreiben, das halloherne vorliegt, heißt es:

Horst Schröder.

„Sehr geehrter Herrr Schröder, die Kostenschätzung der Verwaltung (beteiligte Fachbereiche) liegt jetzt vor. Ich bitte Sie, den folgenden Text in die von Ihnen zu fertigende Unterschriftenliste aufzunehmen: Der Verbleib des Hallenbades Eickel mit dem Grundstück nebst aufstehenden Gebäuden und baulichen Anlagen in städtischem Besitz verursacht jährliche Leerstands- und Personalkosten in Höhe von 7.500 Euro. Der entgangene Kaufpreiserlös beträgt 60.001 Euro.“

Horst Schröder und seine Mitstreiter geben sich zuversichtlich: „Wir haben nun den Antrag auf Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Rat gestellt. Den Antrag haben wir am 11.10.2021 eingereicht. Wir erwarten, dass dem Antrag in der kommenden Ratssitzung am Dienstag, 30. November 2021, stattgegeben wird und wir am Tag nach der Ratssitzung, also am Mittwoch, 1. Dezember 2021, mit der Unterschriftensammlung beginnen können.“

Kein Kaufangebot

Hingegen zeigte sich Horst Schröder doch sehr erstaunt darüber, dass das Kaufangebot aus der September-Ratssitzung nun wieder zurückgezogen wurde: „Die Verwaltung teilte uns in einem Brief, den wir in der 41. Kalenderwoche erhielten, mit: 'Mit Blick auf den für die Verwaltung bindenden Ratsbeschluss zum Verkauf des Hallenbades Eickel vom 29. 06.2021, gegen den sich ja auch die von Ihnen mitbegründete Initiative wendet und mit Blick auf das laufende Verfahren nach § 26 GO NRW (Bürgerbegehren) kann ein verbindliches Angebot zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden."

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Horst Schröder: „Das Kaufangebot soll wohl aufrecht erhalten werden, nur steht dem zum jetzigen Zeitpunkt das Bürgerbegehren im Weg. Allerdings können wir nun alle Gutachten einsehen und können ebenfalls einen Termin zur Besichtigung mit der Stadt ausmachen.“ Dazu will die Initiative eigene und aktuelle Gutachten erstellen lassen.

| Autor: Carola Quickels