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Wurde für Erzieherin zum Problem

Nebenjob in der VfL-KITA

Eine seit über zehn Jahren im Kindergarten der „TKL Tageseinrichtunng und Frühförderung für Kinderr der Lebenshifle Wanne-Eickel Gmbh“ beschäftige Erzieherin erhielt am 17. November 2020 die fristgerechte Kündigung zum 31. März 2021, weil sie während einer Arbeitsunfähigkeit im Herbst dieses Jahres in ihrem Nebenjob als Betreuerin des Kindergartens der „Little Kids“ des Vfl Bochum tätig war.

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Die von Rechtsanwalt Witteler jetzt vor dem Arbeitsgericht vertretene Frau bestritt das auch nicht, ließ aber durch ihren Anwalt ein Schreiben der sie behandelnden Ärztin überreichen, in dem die Tätigkeit in diesem Nebenjob, für den sie lediglich ein Anerkennungshonorar bekommt, ausdrücklich empfohlen worden sei, um die Wiederherstellung der Arbeitskraft für ihren Hauptjob zu fördern.

Arbeitsrichterin Große-Wilde, die dieses ärztliche Schreiben erst einmal zu den Prozessakten nahm, wies dabei darauf hin, dass in diesem Fall wohl eine Beweisaufnahme in einem Kammertermin stattfinden müsse. Dazu kündigte Klägeranwalt Witteler an, dass die „Ärztin nach Entbindung von ihrer Schweigepflicht auch ausdrücklich bereit ist, das hier zu bekunden.“ Rechtsanwalt Närdemann äußerte Bedenken gegen die Qualifikation der behandelnden Ärztin zur Ausstellung eines solchen Empfehlungsschreibens. Es handele sich schließlich um die Hausärztin der Klägerin und nicht um eine Neurologin, so Närdemann, der ansonsten der Klägerin „gute Arbeit“ attestierte.

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Da Richterin Große-Wilde den Kammertermin auf Anfang März 2020 und damit vor das Ende der Kündigungsfrist ansetzte, gab TKL-Anwalt Närdemann zu Protokoll, „dass wir deshalb erst einmal an der Kündigung zum 31. März 2021 festhalten.“ Sollte die Beweisaufnahme die Lage wesentlich ändern, „werden wir notfalls die Kündigung zurücknehmen,“ so Närdemann abschließend. (AZ 3 Ca 2223/20)

| Autor: Helge Kondring