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Student aus Palästina

Nach Jobverlust fast vor dem Aus

Nachts in Teilzeit für 1.350 Euro brutto am Paketband in der Herner UPS-Niederlassung, tagsüber Studium und die Familie mit einem Kind und dazu die ständige Sorge um die Aufenthaltsgenehmigung. Das ging nach der Einstellung im November 2015 die ersten beiden Jahre gut, bis die Arbeit vor allem in der alten UPS-Halle mit einem ziemlich tiefen Transportband für die Pakete für Rückenprobleme des Palästinensers, die 2018 für 25 Tage Arbeitsunfähigkeit, 2019 für 86 Tage Arbeitsunfähigkeit und bis zur krankeitsbedingten Kündigung am 13. Februar dieses Jahres zum 15. März für 36 Tage Arbeitsunfähigkeit sorgten.

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Der Mann zog mit Rechtsanwalt Peter König vor das Arbeitsgericht und ließ jetzt im Kammertermin vor Arbeitsrichter Kühl vortragen, dass es in den ersten beiden Nachtschichtjahren zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen sei. Erst danach habe er bei wechselnden Einsätzen Probleme bekommen, vor allem am Band in der "alten UPS-Halle". Die, so auch UPS-Anwalt Michael Göres, sei tatsächlich ein "Auslaufmodell". Allerdings sei die Arbeit im Be- und Entladedienst überall schwer. Er könne das durchaus beurteilen, habe er doch während seines Jurastudiums in den Semesterferien oft genug auch bei UPS am Band gestanden.

Die Verlängerung der Kündigungsfrist um sechs Wochen bis Ende April bei Zahlung einer Abfindung in Höhe eines Monatslohns von 1.350 Euro brutto hatte die Klägerseite im Lauf des Verfahrens schon abgelehnt. Angesichts der mittlerweile seit Mitte März 2020 aufgelaufenen Schulden seines Mandanten von 4.000 Euro müssten es bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon 6.000 Euro brutto sein, meinte Klägeranwalt König. Doch für UPS-Anwalt Göres kam eine solche Abfindungslösung „nicht infrage.“

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Da es dem Kläger hauptsächlich auf den Bestand seines Arbeitsvertrages bis zum Enden seines Studiums Mitte 2021 ankam, schlug das Gericht vor, das Arbeitsverhältnis am 1. Juli 2020 neu zu begründen und es bis zum 31. Juli 2021 zu befristen. Dem stimmte UPS-Anwalt Göres nach telefonischer Rücksprache mit seiner Mandantschaft zwar zu, ließ aber keinen Zweifel daran, dass es für die Zeit zwischen 15. März und 30. Juni kein Geld geben könne. Muss es aber wohl doch, denn die Kammer hob nach eingehender Beratung die Kündigung als „unwirksam“ auf. (AZ 2 Ca 349/20)

| Autor: Helge Kondring