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Münster weist Dezernentin Gobrecht ab

Kreis Recklinghausen / Münster. Der im Herbst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geschlossene Burgfrieden zwischen Landrat Cay Süberkrüb und seiner Leitenden Rechtsdirektorin im Dezernentenrang, Susanne Gobrecht, hielt nicht lange an. Die Nummer Drei in der Kreisverwaltung, zusammen mit Süberkrüb und Kreisdirektor Roland Butz seit 1. April 2012 Verwaltungsvorstand des Kreises, hatte damals nach fast genau zweijährigem Schweigezustand zwischen ihr und Süberkrüb mit dem Bonner Anwalt Dr. Baden Klage "auf Erfüllung ihres beamtenrechtlichen Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung" erhoben.

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Schon damals hatte sich die 12. Kammer in Gelsenkirchen "irritiert von Sprache und Stil" dieser Auseinandersetzung gefühlt und diesen Konflikt durchaus auf der Ebene des Disziplinarrechts eingeordnet. Gleichwohl gelang es der Kammer unter Vorsitz von Prof. Dr. Bernd Andrick damals, die streitenen Parteien ohne Urteil zu einigen. Der von Rechtsanwältin Tyczewski vertretene Süberkrüb verpflichtete sich, den Verwaltungsvorstand wieder regelmäßig einzuberufen und damit auch wieder mit seiner Dezernentin zu sprechen.

Doch dann eskalierte die Situation Anfang 2015, und die planmäßig für die Bereiche Umwelt und Bauen zuständige Dezernentin wurde nach Abstimmung mit der Bezirksregierung in Münster und Einschaltung eines externen Ermittlingsführers nach Paragraf 38 des Landesdisziplinar-Gesetzes wegen "schwerwiegender Dienstvergehen" suspendiert, wie die Recklinghäuser Zeitung am 20. Februar berichtete. Die Dezernentin, die nach ihrer Anstellung als Justiziarin im Umweltamt unter den Vorgängern des heutigen Landrats einen steilen Aufstieg von der Rechtsrätin bis zur Leitenden Rechtsdirektorin im Dezernentenrang 2008 mit einer B II-Besoldung von zuletzt 6.618 Euro erlebte, ging im so genannten Eilverfahren juristisch gegen ihre Suspendierung vor, mit dem sich Anfang Mai die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster in nichtöffentlicher Sitzung zu beschäftigen hatte.

Das Ergebnis in Form eines Beschlusses wurde den Parteien in der zweiten Maiwoche zugestellt. Die Kammer wies den Antrag von Susanne Gobrecht ab und ebnete damit, falls der Beschluss rechtskräftig wird, dem Kreis den Weg für eine endgültige Entfernung der Juristin aus dem Dienst des Kreises.

Dienstag, 12. Mai 2015 | Autor: Helge Kondring