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Vertreter der Geschäftsleitungen der St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr sowie der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel vor dem Herner Rathaus.

"Krankenhaus-Strukturgesetz schwächt Krankenhäuser"

Die Mitarbeiter der St. Elisabeth Gruppe und der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft zeigten ihren Unmut über das neue Krankenhaus-Strukturgesetz. "Der Wegfall des Versorgungs-Zuschlags und die Unter-Finanzierung der Klinik-Investitionen stellen für die Krankenhäuser eine erhebliche Belastung dar", sagte Heinz-Werner Bitter, Geschäftsführer der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft.

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Laut Mitarbeiter-Vertretung und Geschäfts-Führung der St. Elisabeth Gruppe und der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel ist eine qualitative Patienten-Versorgung kostenintensiv, da medizinische Geräte und qualifizierte Mitarbeiter teuer sind. Bei dem neuen Krankenhaus-Strukturgesetz ist zwar ein Aufbau von Stellen in einigen Pflegebereichen eingeplant, arbeitsintensive Bereiche wie die Intensivstationen sind jedoch von dieser Förderung ausgeschlossen.

Außerdem fällt der Versorgungs-Zuschlag weg. Seit Jahren schreiben 40 bis 50 Prozent der Kliniken rote Zahlen. „Auch ein Teil der berechtigten Lohnerhöhungen der Mitarbeiter bleibt für die Krankenhäuser unterfinanziert“, so Theo Freitag. "Die NRW-weit einheitlichen Preise für die Behandlung erhöhen sich nicht in gleichem Maße wie die Personal-Kosten der Krankenhäuser steigen."

Ein weiterer Punkt, den die beiden Krankenhaus-Gemeinschaften anmerken, ist, dass sich die Rahmen-Bedingungen für die Kliniken ändern. Die Menschen werden älter und dadurch tendenziell kränker. Mehr Menschen haben Übergewicht oder Demenz. Die Antibiotika-Gabe in der Massentierhaltung erhöht die Zahl der multiresistenten Keime.

„Das Personal, das für all diese Aufgaben nötig ist, muss ein Krankenhaus finanzieren können. Und dies geht nur, wenn in einem System mit staatlich festgelegten Preisen die entstehenden Kosten bei der Kalkulation der Preise für die medizinischen Leistungen ‘eins zu eins’ eingerechnet werden“, sagten die beiden Geschäftsführer.

Donnerstag, 2. Juli 2015 | Quelle: St. Elisabeth Gruppe