
Jobcenter-Kunden profitieren
Der Bundesrat hat am 8.Juli 2016 Vereinfachungen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rechtsvereinfachung zurück. Der überwiegende Teil tritt ab dem 1. August 2016 in Kraft, einige Vorschriften werden ab Januar 2017 wirksam.
Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch machen es dem Jobcentern zukünftig möglich, beispielsweise Azubis finanziell zu unterstützen. Zudem können die Jobcenter ab jetzt Kunden, die eine Arbeit aufnehmen, bei Bedarf bis zu sechs Monate weiter fördern und unterstützen. Weiterhin bestehen Anzeige- und Bescheinigungspflichten bei Arbeitsunfähigkeit nur noch, wenn sie individuell vereinbart worden sind. Es ändert sich auch der Regel-Bewilligungszeitraum von Hartz IV-Leistungen von sechs auf zwölf Monate.
Personen, die aufstockend zum Arbeitslosengeld Hartz IV-Leistungen beziehen, werden ab Januar 2017 von den Arbeitsagenturen vermittlerisch betreut. Diese Änderungen sollen den Mitarbeitern in den Jobcentern größere zeitliche Spielräume für die Integration von Langzeitarbeitslosen verschaffen.
Der Bundesrat hat am 8.Juli 2016 Vereinfachungen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück. Der überwiegende Teil tritt ab dem 01. August in Kraft, einige Vorschriften werden ab dem ersten Januar 2017 wirksam.