
Stadt Herne informiert
Information zu den Kommunalwahlen und Integrationsratswahl
Wenige Tage vor dem Wahltermin am Sonntag, 14. September 2025, fasst die Stadt den aktuellen Sach- und Informationsstand rund um den Wahltermin zusammen. In Herne sind bei den Kommunalwahlen 115.246 Menschen wahlberechtigt. Von diesen haben bisher 21.497 oder 18,65 Prozent einen Briefwahlantrag gestellt. In 15.548 Fällen erfolgte die Antragstellung online, davon in 15.091 Fällen per QR-Code. Die Zahl der Wahlberechtigten für die Integrationsratswahl liegt in Herne bei 42.010 Personen. Davon haben bislang 1.951 Menschen einen Briefwahlantrag gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 4,64 Prozent. In 1.566 Fällen erfolgte die Antragstellung online, wobei in 1.371 Fällen der QR-Code genutzt wurde.
Anträge auf Briefwahl können noch bis Freitag
Anträge auf Briefwahl können noch bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, gestellt werden. Allerdings können Briefwahlanträge inzwischen nicht mehr online gestellt werden, weil im Falle einer fehlerhaften Antragstellung nicht hinreichend Zeit bliebe, um die Antragstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltermin zu kontaktieren. Hinzu kommt: Anträge, die auf dem Postweg verschickt werden, benötigen mindestens drei Tage, bis sie beim Wahlbüro ankommen. Daher wird empfohlen, den Antrag im Rahmen einer persönlichen Vorsprache (Briefwahl direkt vor Ort oder Abholung der Unterlagen) im Briefwahlbüro zu stellen.
Möglich ist dies entweder im Rathaus Herne, Raum 233, Friedrich-Ebert-Platz 2 oder im Technischen Rathaus, Gebäude A, Raum A.E11, Langekampstraße 36. Wichtig zu beachten: Eine telefonische Antragstellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Öffnungszeiten der Briefwahlbüros sind montags bis mittwochs von 8 bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Wer bei seiner Vorsprache im Briefwahlbüro für eine andere Person einen Wahlschein beantragen und die Unterlagen mitnehmen möchte, muss zwingend eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber bisher noch nicht erhalten hat, sollte sich direkt mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Wichtig zu beachten: Nur aufgrund einer persönlichen Vorsprache und einer Erklärung in Textform können neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Und: Eine wiederholte Antragstellung per QR-Code oder Online-Formular genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Die für die Kommunalwahlen per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden am Wahltag in 27 Briefwahlräumen ausgezählt, die sich in der Gesamtschule Wanne-Eickel, Stöckstraße 41, 44649 Herne, befinden. Die Auszählung ist öffentlich. Für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Integrationsratswahl aus den Stimmbezirken und des Briefwahlergebnisses tritt der Auszählungsvorstand am Montag, 15. September 2025, um 9 Uhr im Rathaus Herne, Raum 312 (großer Sitzungssaal), Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, zusammen. Diese Wahlhandlung ist ebenfalls öffentlich.
82 Wahlräume
Am Wahltag selbst stehen insgesamt 82 Wahlräume zur Verfügung. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Wer wahlberechtigt ist, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalt hat, und wissen möchte, wo sein Wahlraum ist, gelangt über www.herne.de zum Wahlraumfinder. Aber auch unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16- 16 09 werden die gewünschten Auskünfte erteilt. Am Wahltag ist unter Vorlage des Personalausweises oder (Reise-)Passes bzw. Identitätsausweises (Unionsbürger) die Teilnahme an der Wahl in den Wahlräumen möglich.
Regeln fürs Wahllokal
Während des Aufenthalts im Wahlraum des Wahllokals gelten folgende Regeln:
-Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
-Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Er ordnet bei Andrang zum Wahlraum den Zutritt. Die Mitglieder der Wahlorgane und ihre Stellvertreter dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Ausnahme: eine Bedeckung von Mund und Nase zum Zwecke des Infektionsschutzes.
-Die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen. Den Anwesenden ist jede Einflussnahme auf die Wahlhandlung und das Wahlergebnis untersagt.
- Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
- Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen. Diese reicht in der Regel als Legitimation aus. Der Wahlvorstand darf jedoch stets die Vorlage des Personalausweises oder Passes zur Identitätsfeststellung verlangen.
- In der Wahlkabine ist es nicht erlaubt, zu fotografieren oder zu filmen.
- Wahlbeobachtung ist erlaubt. Ein Eingreifen in die Wahlhandlung und das Fotografieren oder Filmen von beispielsweise Wählerverzeichnissen, Wahlniederschriften, Stimmzetteln sowie Wahlscheinen ist wegen möglicher Gefährdung des Wahlgeheimnisses unzulässig.
- Ebenso unzulässig ist die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit.
Weitere wichtige Hinweise für das Wahlwochenende:
Wer glaubhaft versichert, dass er den beantragten Wahlschein nicht erhalten hat, kann noch am Samstag, 13. September 2025, zwischen 8 Uhr und 12 Uhr im Wahlbüro im Technischen Rathaus, Langekampstr. 36, 44652 Herne, vorsprechen und mit Abgabe einer entsprechenden Erklärung zur Niederschrift einen neuen Wahlschein beantragen.
- Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (nachgewiesen z.B. durch ein ärztliches Attest oder eine entsprechende Mitteilung eines Krankenhauses) kann ein Antrag auf Briefwahl noch am Wahltag, 14. September 2025, bis 15 Uhr, im Wahlbüro im Technischen Rathaus, Langekampstr. 36, 44652 Herne, gestellt werden. Die Unterlagen werden dann an Dritte oder Familienmitglieder ausgehändigt, wenn die Berechtigung zum Empfang durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
- Personen, die sich z. B. schon seit mehreren Tagen im Krankenhaus befinden, gelten nicht als „plötzlich erkrankt“, da bereits im Vorfeld hätte ein Briefwahlantrag gestellt werden können. Rote und orange Wahlbriefe können am Wahltag bis spätestens 16 Uhr in einen der Hausbriefkästen am Rathaus Wanne, Rathaus Herne oder am Technischen Rathaus eingeworfen werden. Die Briefkästen werden um 16 Uhr geleert, so dass die Wahlbriefe bei der Auszählung noch berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden am Wahlabend ab etwa 18:45 Uhr auf der Homepage der Stadt Herne veröffentlicht. Interessierte Bürger*innen gelangen über einen entsprechenden Link auf der Startseite der Homepage zur Wahlergebnispräsentation.