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Bargeldschmuggler entdeckt: Geld steckte auch in Erfrischungstüchern.

Reisende schmuggelten rund 99.000 Euro

HZA deckt Bargeldschmuggel auf

Dortmund. Die Beamten der Kontrolleinheit Reise des Hauptzollamts (HZA) Dortmund stellten am Freitag und Montag (19. /22. 11.2021) bei Ausreisekontrollen, die teilweise gemeinsam mit der Steuerfahndung stattfanden, insgesamt 98.777,52 Euro bei vier Reisenden fest. 55.635 Euro davon wurden im Rahmen von Clearingverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche sichergestellt.

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Eine der kontrollierten Reisenden, eine 67-jährige montenegrinische Staatsangehörige, führte insgesamt 25.550 Euro mit sich, 11.000 Euro davon versteckte sie in einer Verpackung von Feuchttüchern in ihrer Handtasche. Da von den vier Reisenden, die jeweils über 10.000 Euro mit sich führten, keine schriftliche Anmeldung der Barmittel erfolgte, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ordnungswidrigkeiten können jeweils mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Hintergrund

Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie einen speziellen Vordruck „Anmeldung von Barmitteln“ verwenden. Sie können den Vordruck elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Das Exemplar muss unterschrieben sein, wenn dieses der Zollstelle vorgelegt wird.

Es kann auch eine amtliche Kopie angefordertn werden. Beim Grenzübertritt sollte jeder auf die Hinweisschilder vor Ort achten und nach den Schaltern nachfragen, bei denen die Anmeldung abgegeben werden können. Jeder hat die Pflicht, die Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert abzugeben, auch wenn sie von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden.

Mittwoch, 24. November 2021 | Quelle: Hauptzollamt Dortmund