Hella: Versetzungen "bisher nur beabsichtigt"
Recklinghausen/Herne. Geplant sind sie schon länger, die 68 Versetzungen von Mitarbeitern des Zulieferers für die Autoindustrie Hella KGaA Hueck & Co Recklinghausen mit Hauptsitz in Lippstadt. 33 Betroffene der von den nach Bockum-Hövel (Hamm) geplanten Versetzungen haben bereits vorzeitig die Reißleine gezogen und sind gegen Zahlungen von Abfindungen ausgeschieden. Fünf der übrigen 35 haben mittlerweile Klage beim Arbeitsgericht Herne erhoben, das gestern den ersten Gütetermin auf der Verhandlungsrolle hatte.
Auf der Klägerbank vor Arbeitsrichter Kühl Mitarbeiterin E. mit Rechtsanwältin Decking-Hartleif und einem Anliegen, das noch gar nicht spruchreif ist, wie Assessor Hartmann vom Arbeitgeberverband die Sache schnell auf den Punkt brachte. Es gibt zwar seit Mitte Januar dieses Jahres eine Betriebsvereinbarung mit Rahmenbedingungen zu den Themen Versetzung, Altersteilzeit und Abfindungsprogramm, doch ausgesprochen ist bisher noch keine Versetzung, so Assessor Hartmann nach vorheriger Rücksprache mit Hella-Personalleiterin Krögeler.
Es handele sich um eine "kollektivrechtliche Maßnahme," so der Firmenvertreter, bei der der Betriebsrat nach § 99 des Betriebsverfassungs-Gesetzes eingeschaltet werden müsse. Das sei abschließend noch nicht geschehen, so dass die angegriffene Versetzung wie auch alle anderen "bisher nur beabsichtigt" sei.
"Diesen Einwand kann man nicht von der Hand weisen," gab der Richter bei der Frage nach der Zulässigkeit der Klage zu bedenken und regte an, diesen Teil der Klage erst einmal "ruhend" zu stellen. Der zweite Teil der Klage bezog sich auf die Herausgabe des Textes der Betriebsvereinbarung an die Klägerin. Die, so Hartmann, sei jederzeit nach Rücksprache mit der Personalabteilung einsehbar und im Intranet von Hella auch abrufbar.
Zum Rechtsweg selbst gab der Arbeitgebervertreter der Klägerseite den Rat, bei Ausspruch einer Versetzung mit sofortiger Wirkung bei Gericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Die Klägerin wehrt sich allein schon deshalb gegen eine mögliche Versetzung, weil sie zwar ein Auto hat, aber Autobahnfahrten, ohne die es nach Bockum-Hövel kaum geht, scheut. (AZ 2 Ca 1700/14)