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BdSt NRW weist auf Fristende für den Antrag hin

Grundsteuererlass bei Leerstand

Düsseldorf. Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW empfiehlt betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2018 zu sputen, denn er muss spätestens am 1. April 2019 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein.

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Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Betrug die Ertragsminderung 2018 mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fiel der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen.

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Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Da an den Nachweis hohe Anforderungen gestellt werden, sollten Hauseigentümer ihre Vermietungsbemühungen sorgfältig dokumentieren, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW.

| Quelle: BdSt