Geklebter Tankbeleg kostet Spitzenjob
Weil die beim Tanken gut geschriebenen Payback-Punkte bei Aral genau in der Mitte der Tankquittung stehen, hat ein leitender Mitarbeiter der Schwing GmbH nach über acht Jahren seinen monatlich mit rund 14.000 Euro plus Dienstwagen dotierten Top-Job an der Heerstraße in Crange verloren. Und das am 9. Mai 2014 fristlos, "hilfsweise zum 31. Dezember 2014", wie Arbeitsgerichts-Direktor Kröner jetzt aus der Kündigung der von Personalleiter Göppert und Rechtsanwalt Rosenke vom Arbeitgeberverband vertretenen Firma zitierte.
Der Sechzigjährige hatte im Frühjahr gegen die seit März neu gefassten Richtlinien verstoßen, die die Vorlage der vollständigen Unterlagen und Belege bei Reisekosten-Abrechnungen verlangen. Schon in der Vergangenheit hatte der für die technische Koordinantion aller Schwing-Töchter zuständige Akademiker mit Doktortitel nach dem Tanken bei Shell die dabei aufgelaufenen Clubsmartpunkte auf der Quittung abgeschnitten. Angeblich, um zu Hause eine bessere Kontrolle über die erworbenen Punkte zu haben. Bei Aral ging das aber nicht ohne Teilung der Quittung, weil die Paybackpunkte in der Mitte aufgeführt sind. Und so schnitt der Mann die Punkte heraus und klebte wohl in drei Fällen die restliche Quittung wieder zusammen. Einmal schon nach Inkrafttreten der Richtlinien, die ihm sogar im Urlaub zugemailt worden waren.
Für den Arbeitgeber schlicht und einfach die "versuchte Verschleierung eines Fehlverhaltens," um den Arbeitgeber daran zu hindern, auf die Punkte Zugriff zu nehmen. Personalleiter Göppert ergänzte Rechtsanwalt Rosenke noch mit der Andeutung, "dass da noch ganz andere Dinge im Raum stehen, zu denen ich aber noch nicht mehr sagen will."
Klägeranwalt Krekel wollte das Ganze nicht so hoch aufgehängt sehen, stimmte einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Jahresende aber grundsätzlich zu. Doch nur dann wenn sein Mandant noch die sogenannte Regelabfindung, im konkreten Fall noch vier Monatsgehälter (56.000 Euro brutto) bekomme. Richter Kröner ("Der Aufbau eines Fehlverhaltens plus Verwischungsversuch ist schon eine andere Nummer") relativierte diesen Vorschlag und meinte, ein Gehalt Abfindung zum Jahresende wäre wohl eher angemessen.
Im Gespräch unter acht Augen auf dem Gerichtsflur kam dann noch was Anderes raus: Bezahlte Freistellung bis zum Jahresende ohne Abfindung, weitere Benutzung des Dienstwagens, ein Zeugnis mit der Leistungsbeurteilung "Sehr gut", die Fortführung von zwei Direktversicherungen und des Pensionsfonds bis Ende 2014 und dann Aushändigung der Urkunden zur persönlichen Weiterführung der drei Altersvorsorgen.
Außerdem werden die "verhaltensbedingten Kündigungsgründe" nicht mehr aufrechterhalten, und der Kläger kann mit einer Ankündigung von nur zwei Tagen jederzeit vor Jahresende einen neuen Job annehmen. In diesem Fall bekommt er die dann noch ausstehenden Gehälter als Abfindung.
Am schwersten fiel den beiden Schwing-Vertretern die Zustimmung zu der vom Klägeranwalt verlangten "allgemeinen, umfassenden Ausgleichsklausel." Immerhin beinhaltete das einen Verzicht auf jede weitere Schadensersatzforderung nach Rechtskraft des Vergleichs. Den konnte Richter Kröner schließlich doch noch zu Protokoll nehmen, und beide Seiten sagten dazu laut und deutlich "Ja." (AZ 4 Ca 1407/14)