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Feuerwehrmann muss vorzeitig in Pension

Herne/Gelsenkirchen. Diagnostiziert wurde es bei Hauptbrandmeister B. nach gut 21 Jahren bei der Herner Feuerwehr: Das Asperger-Syndrom. "Eine tiefgreifende Entwicklungs-Störung innerhalb des Autismus-Spektrums, die vor allem durch Schwächen in den Bereichen der sozialen Interaktion und Kommunikation gekennzeichnet ist sowie von eingeschränkten und stereotypischen Tätigkeiten und Interessen bestimmt wird," wie es dazu bei Wikipedia heißt.

Die Forschergemeinschaft," so Wikipedia weiter, "ist sich bisher nicht einig, ob es sich bei Erwachsenen um ein selbständiges Störungsbild oder um eine graduelle Variante des frühkindlichen Autismus' handelt." Zur Wahrnehmung durch die Umwelt heißt es bei Wikipedia weiter: "Weil die Intelligenz in den meisten Fällen bei den Betroffenen normal entwickelt ist, werden sie von der Umwelt oft als wunderlich empfunden.

Nach mehreren ärztlichen Begutachtungen ab April 2009 und dann folgender längerer Arbeitsunfähigkeit startete die Stadt als Dienstherr 2011 einen Wiedereingliederungs-Versuch, der aber nach einem Monat erfolglos beendet wurde. Fazit der Amtsärztin: "Der Hauptbrandmeister ist nicht mehr in der Lage, im technischen Dienst der Feuerwehr zu arbeiten." Da war die rote Linie bei Beamten, dass nach dreimonatiger Dienstunfähigkeit der Amtsarzt einzuschalten ist und nach weiteren sechs Monaten Dienstunfähigkeit der Beamte zur Ruhe gesetzt werden muss, längst überschritten, wie jetzt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unter Vorsitz von Prof. Dr. Bernd Andrick dem Hauptbrandmeister zu bedenken gab.

Dort hatte B. Klage erhoben, weil ihn die Stadt im Januar 2013 nach fast genau einem Vierteljahrhundert bei der Feuerwehr vorzeitig zur Ruhe gesetzt hatte. Das bescherte dem Feuerwehrbeamten in Besoldungsgruppe A 9 und einem Jahreseinkommen von 38.024 Euro brutto eine Jahresversorgung von nur noch 20.024 Euro brutto, während es bei einem Erreichen der normalen Pensionsgrenze rund dreitausend Euro brutto im Jahr mehr wären.

Bei der Bewertung der Situation, "bei der wir keine Äußerungen zur Wertigkeit medizinischer Gutachten abgeben," ging der Kammervorsitzende nach fast 30 Jahren Erfahrung im Beamtenrecht weit in die Rechtshistorie zurück, als in solchen Fällen noch bei "Innendienst- und Außendienst-Eignung im Interesse der Betroffenen" unterschieden wurde. Alles längst vorbei. Und gerade bei der Feuerwehr mit ihrer erforderlichen Allround-Einsatzfähigkeit nach "einem ruhigen und gut strukturierten Arbeitsplatz" zu suchen, wie es ein Gutachter der Kölner Uni empfohlen hatte, sei fast ein Ding der Unmöglichkeit. Gerade da, "wo Menschen mit anderen Menschen in Ausnahmesituationen zu tun haben, kommt es zu unkalkulierbaren Situationen," ergänzte die Kammer ihre Bedenken gegen einen weiteren Einsatz des Klägers.

Das wolle das Gericht aber nicht in ein abweisendes Urteil schreiben. Denn bei weiterer Entwicklung der Therapien gegen Autismus wäre das bei einer nie auszuschließenden Reaktivierung des Beamten ein hohes Hindernis. Gleichwohl bemühte sich das Gericht, den bisher schon eingetretenen und noch zu erwartenden Besoldungsverlust zumindest abzumildern und fand dabei bei Hernes Personal-Justiziar Maykemper schließlich auch ein offenes Ohr. Die Stadt verpflichtete sich, dem Kläger zumindest noch achttausend Euro als Ausgleich für den Einkommensverlust bis zum Juli 2015 zu zahlen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger, "sein Klagebegehren im Übrigen nicht weiter zu verfolgen." (AZ 12 K 984/13)

Dienstag, 2. Dezember 2014