halloherne.de lokal, aktuell, online.
Erst-Hilfe-Kursus beim DRK.

Seit 50 Jahren gesetzliche Pflicht

Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber

Dr. Martin Krause, Geschäftsführer DRK.

Das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses für Führerscheinbewerber ist mittlerweile seit 50 Jahren Pflicht. „Dieses Jubiläum freut uns sehr. Das damalige Gesetz war überfällig und hat zu einer Verbesserung der Versorgung von Unfallopfern beigetragen“, so Geschäftsführer Dr. Martin Krause vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) Herne und Wanne-Eickel. „Kompetenzen in Erster Hilfe sind wichtig – auch über den Straßenverkehr hinaus – und haben schon etlichen Menschen das Leben gerettet. Das DRK in Herne und Wanne-Eickel bietet Erste-Hilfe-Kurse für unterschiedliche Zielgruppen an. mehr Info 02325 9691554.

Das DRK hat 2017 bundesweit 1,77 Millionen Menschen in Erster Hilfe aus- und fortgebildet; allein im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe bildet das Rote Kreuz jährlich durchschnittlich 155.000 Teilnehmende in Erster Hilfe aus, im DRK-Kreisverband Herne und Wanne-Eickel etwa 4.500 Teilnehmende.

Schon die Kleinsten üben sich: Erste-Hilfe-Kursus mit dem DRK.

Zum Hintergrund

Ab 1953, als erstmals die Zahl der Verkehrstoten nach dem heutigen Gebietsstand vorlag, war die Zahl der Verkehrstoten immer weiter gestiegen. Der traurige Rekord wurde 1970 erreicht: 21 332 Menschen hatten ihr Leben bei Verkehrsunfällen verloren. (Quelle: „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt am 12.07.2018)

Am 1. August 1969 war eine „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ in Kraft getreten, die unter anderem vorsah, dass dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 1, 3, 4 oder 5 der Nachweis beizufügen sei, „dass der Antragssteller in Sofortmaßnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist.“ Weiter hieß es: „Der Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort kann durch eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Malteser-Hilfsdienstes geführt werden.“

Das DRK auf der Cranger Kirmes.

Laut der vom Statistischen Bundesamt im Juli 2018 veröffentlichten langfristigen Betrachtung der Unfallentwicklung auf deutschen Straßen war die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland im Jahr 2017 mit 3 180 auf den niedrigsten Stand seit mehr als 60 Jahren gesunken. Zu den Gründen für die positive Entwicklung zählt das Statistische Bundesamt u.a. die Weiterentwicklung der medizinischen Erstversorgung.

Mit der „Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ ist am 1. August 1969 auch die Verbandskastenpflicht in Kraft getreten: „Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub, und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.“

Ein Verbandskasten, der sich für den Notfall im Auto befinden muss, ist in der Regel fünf Jahre haltbar. Er muss regelmäßig auf sein Verfallsdatum überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden. Ein nicht vorhandener oder abgelaufener Verbandskasten kann fünf Euro Bußgeld kosten.

Donnerstag, 31. Oktober 2019 | Autor: Martin Krause / Michael Penzel