Zwei Wildfischer auf frischer Tat im Bereich Emscher-Mündung ertappt
Emscher: Angeln ist verboten
Emscher-Gebiet. Fische aus dem Rhein besiedeln nach der Renaturierung der Emscher-Mündung immer mehr die neue Aue – die Rückkehr der Natur in die Emscher weckt jedoch auch ganz andere Begehrlichkeiten: Ganz aktuell wurden zwei Angler auf frischer Tat beim Wildfischen im abgesperrten Bereich der Emscher-Mündung ertappt. Die Emschergenossenschaft weist daher ausdrücklich noch einmal daraufhin, dass die eingezäunten Bereiche zum Schutze von Flora und Fauna unter keinen Umständen betreten werden dürfen. Fischwilderei ist zudem nach § 293 StGB strafbar und wird entsprechend von der Emschergenossenschaft angezeigt.
Die Verlegung der Emscher-Mündung um rund 500 Meter nach Norden und ihre naturnahe Umgestaltung ist eine der größten Erfolgsgeschichten, die das Generationenprojekt Emscher-Umbau geschrieben hat. Nach jahrelanger Planung und intensiver Überprüfung durch die Behörden erhielt die Emschergenossenschaft 2013 die Genehmigung zur Revitalisierung des Mündungsbereiches. 2014 begannen die ersten Arbeiten, acht Jahre später – im November 2022 – konnte die neue Aue geflutet und die verlegte Mündung in den Rhein in Betrieb gesetzt werden.
Fortan stürzte die Emscher nicht mehr sechs Meter tief über ein Beton-Absturzbauwerk in den Rhein. Die beiden Flüsse begegnen sich nun auf Augenhöhe, was Fischen erstmals den Aufstieg ins Emscher-System ermöglicht. Seit Juli 2025 sind auch die letzten Restarbeiten abgeschlossen. Das blaugrüne Leben hat sich den neuen Naturraum längst zurückerobert.
EU-Reisefreiheit für Fische
Die von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verlangte Durchgängigkeit für Lebewesen aus dem Rhein – gelegentlich auch als „EU-Reisefreiheit für Fische“ bezeichnet – verfolgt das Ziel, der einst als offener Schmutzwasserlauf gebrauchten und über viele Jahrzehnte biologisch toten Emscher wieder neues Leben einzuhauchen. Fischwilderei jedoch gefährdet die bisherigen Erfolge.
Bewusst hat die Emschergenossenschaft die renaturierten Bereiche an der Mündung nach der Fertigstellung der Arbeiten eingezäunt. Die Natur soll genügend Zeit haben, sich eigenständig in dem neugeschaffenen Freiraum auszubreiten – Menschen (und Hunde) stören in dieser Phase die Ökologie nur! Das Angeln in Bereichen, für die seitens der Emschergenossenschaft nicht ausnahmsweise Fischereirechte herausgegeben wurden, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Emschergenossenschaft bekräftigt daher noch einmal, dass die Emscher mit samt ihrer Mündung kein Fischereigewässer ist.
Übrigens: Überwinden Unbefugte Zäune oder Absperrungen, handelt es sich potenziell auch um Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Auch dies stellt eine Straftat dar, die von der Emschergenossenschaft angezeigt wird. Um jegliche Unannehmlichkeiten (für beide Seiten) zu vermeiden, bittet die Emschergenossenschaft um Beachtung und Einhaltung der bestehenden Regeln sowie um Berücksichtigung von Absperrungen.