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Gemeinsam mit dem Kind eine Kur antreten ist in Herne beliebt.

Eltern-Kind-Kuren weiterhin beliebt

Gemeinsam mit dem Kind eine Kur antreten ist in Herne nach wie vor beliebt: Im vergangenen Jahr absolvierten 50 AOK-versicherte Mütter und Väter eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme mit ihrem Nachwuchs. Die meisten der so genannten ‚Eltern-Kind-Kuren‘ werden jedoch weiterhin von Müttern in Anspruch genommen. Das belegt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest. Danach wurden im vergangenen Jahr nur sechs Prozent der Kuren von Vätern durchgeführt.

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„Wenn Mütter oder Väter gesundheitliche Beschwerden haben und umfassende ärztliche und therapeutische Betreuung benötigen, kann eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme sinnvoll sein. Mit individuellen Behandlungsangeboten wird den Betroffenen geholfen, gesund zu werden und neue Kraft für den Alltag zu tanken“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Kinder können mitfahren bis zum Alter von zwölf Jahren - wenn sie selbst krank sind, die Trennung nicht zumutbar ist oder die Betreuung zu Hause nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

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Insgesamt gibt es bundesweit rund 200 Einrichtungen, die individuelle Kurangebote vorhalten. Eine davon ist die AOK-Nordseeklinik auf Amrum. Hier können Mütter oder Väter drei Wochen etwas für ihre Gesundheit tun. Dazu gehören eine medizinische und psychologische Betreuung aber auch medizinische Bäder, Wärme- und Kälteanwendungen, Krankengymnastik, Atemgymnastik oder Rückenschule bis hin zu Gesprächskreisen und Entspannungstrainings. Während Mütter oder Väter ihre Anwendungen und Therapien in Ruhe in Anspruch nehmen, werden die Kinder im Kindergarten betreut. Für Schulkinder sind spezielle Unterrichtseinheiten möglich. Außerdem gibt es besondere Gesundheitsangebote für Kinder, die an Asthma oder Neurodermitis leiden. Wenn der Arzt eine Kur verordnet, können sich Väter oder Mütter an ihre Krankenkasse wenden, um einen Kurantrag zu stellen. Pro Kalendertag beträgt die Eigenbeteiligung zehn Euro. Berufstätige müssen für die Kur keinen Urlaub nehmen. Die Bewilligung der Kur gilt wie eine Krankschreibung.

| Quelle: AOK Jörg Jockisch