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Baubeginn für das eigene Heim.

Eigenheimförderung erlebt eine Renaissance

Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist der Lebenswunsch vieler Menschen. Um die verschiedenen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung – insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder Menschen mit Behinderung - erfüllen zu können hat die Landesregierung NRW im neuen Wohnraumförder-Programm 2018-2022 die Eigenheimförderung deutlich gestärkt. Seit dem 1. Februar 2018 sind die neuen Wohnraumförderungs-Bestimmungen (WFB) in Kraft. Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde ist das Team der Wohnraumförderung des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne. Beratungstermine können unter 02323 / 163753 (Frau Thiem) und 02323 / 1637 1 (Frau Schwertfeger) vereinbart werden.

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Im Vergleich zur bisherigen Regelung sind die möglichen Darlehen für Familien nun höher, zugleich ist das Förderverfahren nun transparenter.Zum Beispiel erhält eine vierköpfige Familie in Herne für den Neubau oder auch den Kauf einer gebrauchten Immobilie ein Darlehen in Höhe von 120.000 Euro. Der Betrag setzt sich aus dem für die Stadt Herne geltenden Grunddarlehen von 90.000 Euro und einem Bonus von 15.000 Euro pro Kind oder schwerbehinderter Person zusammen. Für barrierefreies Bauen gibt es ein Zusatzdarlehen in Höhe von 10.000 Euro. Bei Darlehen aus öffentlichen Mitteln der Wohnraumförderung fallen 0,5 Prozent Zinsen und 0,5 Prozent Verwaltungskosten an. Die Tilgung beläuft sich auf ein bzw. zwei Prozent, je nach Förderart. Damit bleiben die Konditionen deutlich unter den marktüblichen Sätzen.Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, 7,5 Prozent Tilgungsnachlässe auf die Fördersumme zu erhalten.

Besonders junge Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen und Alleinerziehende werden durch die Wohnraumförderung unterstützt. Die Förderung ist breit aufgestellt und für viele möglich sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Dienstag, 21. August 2018 | Quelle: Stadt Herne