
Erdbeeren- und Spargelverkauf
Eichämter kontrollierten in ganz NRW
Vier Wochen lang überprüften acht Eichämter in NRW, seit Ende Mai 2018, den Verkauf von Erdbeeren und Spargel an Verkaufsständen und in Supermärkten. Im Sinne des Verbraucherschutzes wurde dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert. An Standorten in den Zuständigkeitsgebieten Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Duisburg, Düsseldorf, Hagen, Münster und Köln wurden durch die Mitarbeiter der Eichämter über 150 Verkaufsstände überprüft.

Prüfungsschwerpunkte waren die Gültigkeit der Eichung der zum Verkauf verwendeten Waagen und deren richtige Verwendung, insbesondere die korrekte Berücksichtigung des Verpackungsgewichtes (Tara). Denn Gewichtswerte im geschäftlichen Verkehr, die der Preisermittlung zu Grunde liegen, dürfen nur als Nettowerte angegeben werden. Dabei hatten neun der überprüften Verkaufsstände die Tara nicht berücksichtigt. Weiterhin wurden 30 Waagen ungeeicht verwendet, wobei die Mehrzahl direkt vor Ort nachgeeicht werden konnte. An einer Verkaufsstelle gab es gar keine Waage, ein anderer gab kein Gewicht der Obstschalen an. Das weitere Vorgehen bezüglich der festgestellten Verstöße wird in den nächsten Wochen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geklärt.

Dr. Eberhard Petit, Leiter des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen, zeigte sich zufrieden mit der Schwerpunktaktion: „Die Ergebnisse zeigen die Notwendigkeit und Wichtigkeit solcher Kontrollen. Die Bürger verlassen sich im Alltag auf die Aufmerksamkeit der Behörden. Durch diese Kontrollen stellen wir eine faire Behandlung der Verbraucher sicher. Da Auffälligkeiten aufgetreten sind, wird die Eichverwaltung auch im nächsten Jahr die Kontrollaktionen wiederholen.“
Zu den Aufgaben der Eichämter gehört die Überwachung von Messungen in allen Dienstleistungsbereichen. Durch die Kontrolle von Waagen in Lebensmittelgeschäften, Zapfsäulen an Tankstellen oder Taxametern, soll der Verbraucher vor falscher Verwendung von Messgeräten und somit vor unkorrekten Angaben von Messwerten geschützt werden. Die Mitarbeiter der Eichämter kontrollieren und eichen aber nicht nur, als Sonderordnungsbehörde können auch Verstöße verfolgt und geahndet werden. mehrInfo