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Dr. Otmar Schneider, Vorsitzender des 14. Senats des Oberverwaltungsgerichts, in den Ruhestand verabschiedet.

Dr. Otmar Schneider im Ruhestand

Dr. Otmar Schneider, der seit mehr als 11 Jahren Vorsitzender des 14. Senats des Oberverwaltungsgerichts war, ging Ende August 2021 in den Ruhestand. „Aus die Maus“ schrieb der humorvolle Jurist in seiner Abschiedsmail an die Kollegen, in der er bedauerte, dass „trotz Ausschöpfung aller Verlängerungsmöglichkeiten“ mit dem 67. Geburtstag nun Schluss sei.

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Der 1954 in Waldbröl geborene und heute mit seiner Ehefrau in Drensteinfurt lebende Jurist begann seine richterliche Laufbahn 1984 beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Von 1990 bis 1993 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Dr. Schneider wurde 1995 zum Richter am Oberverwaltungsgericht und 2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seitdem leitete er den 14. Senat, der unter anderem für Wohnrecht, Prüfungsrecht, kommunales Steuerrecht und Asylrecht zuständig ist. Daneben engagierte er sich mehr als zwei Jahrzehnte als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und als nebenamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Dr. Schneider war nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch als Fachautor und Referent hoch anerkannt.

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| Quelle: Pressestelle OVG