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Impfangebote und neue Coronaschutzverordnung

Der Krisenstab zur Coronalage

Bis zum heutigen Dienstag (28.12.2021) sind in Herne 46 Fälle der Omikron-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Der Krisenstab weist daher noch einmal auf die vielfältigen Möglichkeiten einer Impfung in Herne hin, die gegenwärtig den besten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen auch bei der sehr ansteckenden Omikronvariante darstellt. So bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) rund um den Jahreswechsel noch die folgenden Impfmöglichkeiten an.

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Impfungen für Personen ab 12 Jahren können ohne Termin an folgenden Tagen und Standorten wahrgenommen werden:

Dienstag, 28. Dezember 2021

  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Gesamtschule Wanne, Stöckstraße 41
  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Westring

Mittwoch, 29. Dezember 2021

  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Gesamtschule Wanne, Stöckstraße 41
  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Westring

Donnerstag, 30. Dezember 2021

  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Gesamtschule Wanne, Stöckstraße 41
  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Westring

Montag, 3. Januar 2022

  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Gesamtschule Wanne, Stöckstraße 41
  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Westring

Dienstag, 4. Januar 2022

  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Gesamtschule Wanne, Stöckstraße 41
  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Westring

Mittwoch, 5. Januar 2022

  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Gesamtschule Wanne, Stöckstraße 41
  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Westring

Donnerstag, 6. Januar 2022

  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Gesamtschule Wanne, Stöckstraße 41
  • 12 bis 18 Uhr, Sporthalle Westring

Impfangebote für Kinder

Die Impfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sind an feste Termine gebunden. Sie finden ebenfalls in den beiden Sporthallen statt. Terminbuchung und Informationen gibt es auf der Homepage impfzentrum/drk. Hier sind gegenwärtig noch zahlreiche Termine verfügbar, so dass es gegenwärtig leicht möglich ist, Kinder ab fünf Jahren impfen zu lassen.

Neue Coronaschutzverordnung für NRW

Seit dem heutigen Tag, Dienstag, 28. Dezember 2021, gilt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung für NRW. Hierüber hatte das Land in einer Pressemeldung informiert. Hieraus die wichtigsten Informationen:

Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. In Herne sind derzeit keine entsprechenden Großveranstaltungen geplant. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Teilnehmenden. Hierunter fallen in Herne auch die Eishockeyspiele des Herner EV und die Spiele der Bundesligabasketballerinnen des Herner TC.

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

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Es besteht bundesweit ein Verbot zum Verkauf von Feuerwerk. Die Stadt Herne wird die Einhaltung des Verkaufsverbots kontrollieren. Sie appelliert zudem, auf das grundsätzlich zulässige Abbrennen von noch vorhandenen und legalen Feuerwerksartikeln zu verzichten. Ansammlungen sind verboten.

| Autor: Stadt Herne