'Das Arbeitsgericht Herne darf nicht geschlossen werden!'
BSW zur geplanten Schließung des Arbeitsgerichts
Der Vorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) Norbert Arndt meldete sich am Samstag (15.11.2025) mit einer Stellungnahme zu Wort, die die geplante Schließung des Herner Arbeitsgerichts zum Inhalt hat und wir an dieser Stelle veröffentlichen:
„Hatte der RVR Herne noch im Januar des Jahres bescheinigt eine „Stadt der kurzen Wege“ zu sein, soll dies künftig für Nutzer, Beschäftigte und ehrenamtliche Richter des örtlichen Arbeitsgerichts nicht mehr gelten.
Nach Plänen des skandalumwitterten Landesjustizministers Benjamin Limbach (GRÜNE) soll die Zahl der Arbeitsgerichte von derzeit 30 auf 15 halbiert werden. Auch der Standort des Arbeitsgerichts Herne steht zur Disposition. Kleinere Gerichtsstandorte wie Herne stießen inzwischen „an Grenzen der Funktionsfähigkeit“ heißt es. „Kurzfristige Personalausfälle, etwa durch Krankheit oder Urlaub“, führten dort „häufig zu Besetzungslücken, die nur schwer zu schließen“ seien. Schon der Ausfall eines Wachtmeisters könne zur Absage von Verhandlungen führen.
Und was ist die Ursache? Nein, nicht etwa die über Jahre zu knapp bemessene Personalausstattung der Arbeitsgerichte, sondern „die gute wirtschaftliche Konjunktur der vergangenen Jahre sowie der Trend zur außergerichtlichen Streitbeilegung“, heißt es.
Die gegenwärtige und wohl auch künftig anhaltende wirtschaftliche Talfahrt in NRW, die fortschreitende Deindustrialisierung und der angekündigte, massenhafte Personalabbau in einer ganzen Reihe von Großbetrieben findet keine Erwähnung. Dies lässt nämlich zusätzlichen Konfliktstoff und eine wachsende Inanspruchnahme der Arbeitsgerichtsbarkeit erahnen. Da liegt der DGB in NRW schon richtig, wenn er feststellt: „Mit Blick auf die schwierige Lage auf dem NRW-Arbeitsmarkt sei (…) davon auszugehen, dass die Anzahl der Verfahren eher wieder steigen werde.“
Da war Herr Limbach im Zusammenhang mit dem erheblichen Stellenabbau bei den Rechtsreferendaren im Land, von 3.800 auf 3.000, schon ehrlicher. Das Justizministerium erklärte dazu noch Mitte 2024: „Die Justiz muss ihre Aufgaben in Strafverfolgung und Rechtsprechung auch unter den geänderten Rahmenbedingungen erfüllen und kann nur das vorhandene Geld ausgeben.“ Als personalintensives Ressort habe man nur wenig Spielraum.
Jetzt soll im Zuge dieser Einsparpolitik das Arbeitsgericht Herne über die Klippe gestoßen und mit den Standorten Gelsenkirchen und Bochum zusammengelegt werden. Das bringt keine Verbesserung, weder für haupt- und ehrenamtliche Arbeitsrichter, für Justizbeschäftige und erst recht nicht für Arbeitnehmer mit Rechtschutzbedürfnis und deren juristische Vertretungen.
Deshalb fordert der BSW-Kreisverband und die BSW-Gruppe im Rat, dass die Pläne des Justizministeriums zurückgenommen werden und der Arbeitsgerichtsstandort Herne erhalten bleibt!
Die Herner CDU und GRÜNE sind aufgefordert, in diesem Sinne auf ihre Parteifreunde in der NRW-Landesregierung einzuwirken und den Rückzug des Arbeitsgerichts in Herne zu verhindern!"
Norbert Arndt – BSW-Kreisvorsitzender und Sprecher der BSW-Gruppe im Rat der Stadt Herne