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Ladungssicherheit und Verhalten

Brinker zweimal vor Gericht

„Eine nur mangelhaft gesicherte Ladung kann bei Kontrollen richtig teuer werden.“ Rechtsanwalt Kuhlmann schilderte vor der 3. Kammer des Arbeitsgerichts anschaulich warum seine Mandantin, die Herner Großbäckerei Brinker, den Rechtsweg gegen zwei Fahrer einschlagen musste. Den Einen hatte das Unternehmen nach 19-jähriger Betriebszugehörigkeit und zuletzt mehreren Abmahnungen Ende 2019 „verhaltensbebedingt“ zum 30. Juni 2020 gekündigt. Den Zweiten hatte die Firma auf 3.800 Euro Schadenersatz verklagt, nachdem es auf dessen Lkw aufgrund schlechter Sicherung der Ladung zu einem Schaden gekommen war.

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Nach mehreren „einschlägigen“ Abmahnungen war, so Firmenanwalt Kuhlmann, für das Unternehmen das Maß voll, als der Fahrer einen beladenen Transportwagen, bei dem eins der kleinen Räder defekt war, „mit großer Kraftanstrengung die Rampe so runterkatapultierte, dass dabei noch Arbeitskollegen in der Nähe hätten verletzt werden können.“ Er hätte stattdessen Hilfe holen müsssen oder zumindest einen für solche Fälle vorhandenen Mängelzettel auf den Transportwagen kleben müssen. Schon im Gütetermin Anfang Februar hatte Richterin Große-Wilde vergeblich versucht, die Parteien auf den Vergleichsweg zu bringen, als sie vorschlug, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei ordentlicher Abrechnung unwiderruflich freizustellen. Dabei hätte der Kläger jederzeit mit kurzer Vorankündigung eine neue Stelle antreten können und den Rest der laufenden Kündigungsfrist seinen Verdienst bis Ende Juni als Abfindung bekommen. Im Kammertermin am Dienstag (30.6.2020) blieb also für Vergleichsgespräche nur noch wenig Spielraum, zumal der Kläger nach der Kündigung arbeitsunfähig wurde und nach sechswöchiger Lohnfortzahlung Krankengeld bekam. Da der Mann selbst zu erkennen gab, dass er keine Zukunft mehr bei seinem Ex-Arbeitgeber sehe, akzeptierte er schließlich den Vorschlag des Gerichts, die Kündigung gegen Zahlung eines Monatsgehalts in Höhe von 2.800 Euro brutto als Abfindung zu akzeptieren, behielt sich aber, wie der Firmenanwalt auch, eine dreiwöchige Widerrufsfrist bis zum 21. Juli 2020 vor.

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Bei der Schadenersatzklage der Bäckerei Brinker gegen einen Fahrer ließ die Kammer durchblicken, dass sie keine Anhaltspunkte für „grobe Fahrlässigkeit“ erkennen könne. Zu unklar waren die unterschiedlichen Darstellungen über den Hergang des Geschehens, das schließlich zu dem vierstellige Sachschaden auf dem Lkw geführt hatte. Und ohne „grobe Fahrlässigkeit“ und der klaren Feststellung, dass nur der Fahrer für den Schaden infrage komme, sei der eingeklagte Schadenersatz von 3.800 Euro weit überhöht. Deswegen, so der Spruch des Gerichts am Sitzungsende, empfahl die Kammer den Parteien es bei einer geltend gemachten Schadenersatzsumme von 500 Euro, die der Fahrer ab September in zehn Monatsraten von je 50 Euro überweisen kann, zu belassen. (AZ 3 Ca 13/20 und 3 Ca 2117/19)

| Autor: Helge Kondring