
Unerwünschte Werbepost irritiert Verbraucher
Briefe der 1N Telecom im Umlauf
In der Beratungsstelle Herne häufen sich Fragen und Beschwerden über Briefe des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Das Schreiben enthält persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger und bewirbt einen Telefontarif.
„Viele Verbraucher zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Veronika Hesning, Leiterin der Herner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Zusätzlich gehen viele An- geschriebene davon aus, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handelt, was nicht der Fall ist. Gegen unerwünschte Werbebriefe können Verbraucher jedoch vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was Betroffene tun können.
Die Tipps
Absender prüfen: Wenn Verbraucher unsicher sind, ob sie einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief ihres Vertragspartners erhalten haben, sollten sie den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen.
Datenverarbeitung widersprechen: Falls Verbraucher in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter eingegangen sind, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Dafür können Verbraucher einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.
Einblick in gespeicherte Daten geben lassen
Herkunft der Daten ermitteln: Die Empfänger der Werbeschreiben der 1N Telecom erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben. Das sorgt für Irritationen und wirft die Frage auf, wie das Unternehmen an die persönlichen Daten gelangen konnte. Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Das schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene ein Unternehmen auffordern, Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten.
Beschwerde einreichen: Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.
Weitere Informationen sowie Musterbriefe gegen unerwünschte Werbung unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/69759.