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In den Bahnen und Bussen der Bogestra sind ab 1. April 2024 sogenannte E-Scooter verboten (Archivbild).

Neue Regelung gilt ab 1. April 2024

Bogestra verbannt E-Scooter aus Bus und Bahn

Die Bogestra schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollern – häufig auch als E-Scooter bezeichnet – in Bussen und Bahnen künftig aus. Die Regelung tritt am Montag, 1. April 2024, in Kraft und orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die auch zahlreiche andere Verkehrsunternehmen umsetzen, heißt es in einer Mitteilung von Montag (18.3.2024).

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Anlass für die Empfehlung waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Sie hat die Sicherheit der Fahrgäste im Blick und basiert auf Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern, für die es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards gibt.

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Elektrorollstühle, E-Bikes und Elektro-Seniorenmobile nicht betroffen

Von der für E-Tretroller bei der Bogestra geltenden Einschränkung nicht betroffen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile (auch E-Scooter genannt), da sie bereits deutlich höhere normative Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Solche E-Scooter stehen in Herne und können gemietet werden.
| Quelle: Bogestra