Beihilfe um 100.000 Euro betrogen
Im Alter von fünfzig Jahren wurde sie aus gesundheitlichen Gründen auf eigenen Wunsch zum 1. Januar 2012 vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dreieinhalb Jahre später stand die ehemalige Beamtin der Stadt Herne wegen "gewerbsmäßige Betruges" in 14 Fällen als Angeklagte vor dem Herner Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Schrüfer. Die von Staatsanwältin Ziplies verlesene Anklageschrift war kurz aber heftig: Die Fälschung von Rechnungen für medizinische Leistungen für sich und ihre ebenfalls beihilfeberechtigte Tochter (in Ausbildung) zwischen dem 18. Januar 2012 und dem 27. Mai 2013 in Höhe von 166.870,64 Euro. Diese Rechnungen reichte sie bei der Beihilfestelle der Stadt ein und bekam für 13 der 14 eingereichten Rechnungen insgesamt 99.078,66 Euro als Beihilfe erstattet. Die Beihilfe für Beamte wird wegen der besonderen Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamten gewährt und deckt bei zuvor bezahlten Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben zwischen 50 und 80 Prozent dieser privat gezahlten Aufwendungen ab. Die jeweilige Differenz bis zum vollen Rechnungsbetrag ist in den meisten Fällen durch den Abschluss privater Krankenversicherungen gedeckt.
Bei Rechnung Nummer 14 über die glatte Summe von zwölftausend Euro wurde die Sachbearbeiterin der städtischen Beihilfestelle aber stutzig, prüfte nach und kam so den geschickten Fälschungen auf die Schliche. In diesem Fall wurde die Beihilfe verweigert, und die Ermittlungen kamen ins Rollen. Dabei stellte die Stadt fest, dass die Ruhestandsbeamtin aus Wanne-Nord auch während ihrer aktiven Zeit im Rathaus 2010 und 2011 in sechs Fällen unberechtigt Beihilfe bezogen hatte. Glück für die von Rechtsanwalt Emde vertretene Angeklagte, dass diese ihr zur Last gelegten Betrügereien in der Hauptverhandlung von der Strafkammer wegen Einstellung nicht weiter verfolgt wurden.
So kam es trotz der vom Gericht als "besonders schwer" eingestuften Betrugstaten, alle verbunden mit Urkundenfälschung (vorherige Anfertigung unechter Arztrechnungen) zu einer Bewährungsstrafe von 23 Monaten und damit knapp unter zwei Jahren. Ein Strafrahmen, der aufgrund der Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Angeklagter und ihrem Verteidiger herbeigeführt wurde. "Zugunsten der Angeklagten konnte berücksichtigt werden, dass diese alle ihr zu Last gelegten Taten in vollem Umfang eingeräumt und dadurch zu erkennen gegeben hat, dass sie bereit ist, die Konsequenzen ihrer rechtswidrigen Taten zu tragen", wie es im mittlerweile rechtskräftigen Urteil dazu heißt. Und diese Konsequenzen sind hart und im Bewährungsbeschluss des Schöffengerichts festgehalten: Sofortige Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 30.000 Euro und Monatsraten von 300 Euro bis zur vollen Schadenshöhe ab 1. Juli 2015. Kommt die Verurteilte den Auflagen nach, wird die Strafe nach drei Jahren erlassen. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Auflagen "führt regelmäßig zum Widerruf der Strafaussetzung mit der Folge, dass die Strafe verbüßt werden muss." (AZ 8 LS-441/14)