
'Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung'
AWO-Seniorenfrühstück im September
Der AWO- Kreisverband lädt am Mittwoch, 10. September 2025, ab 10 Uhr, zum Seniorenfrühstück in das Karl-Hölkeskamp-Haus ein. Die Referentin an diesem Morgen ist Regine Herscher, Assessorin jur., vom Betreuungsverein der AWO. Sie referiert zu:
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Vertrauensperson, die Entscheidungen im eigenen Namen treffen kann, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden.
Durch einen Unfall, oder eine schwere Erkrankung, kann man in die Lage geraten, nicht mehr selbst handeln zu können oder Entscheidungen zu treffen. Die Angehörigen sind in diesen Situationen oft selbst überfordert oder möchten jedoch, dass alles im Sinne des Betroffenen geschieht.
In einer Patientenverfügung kann man alles festlegen, wie auch mit der Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung.
Ein komplexes Thema, zu dem wir eine Expertin eingeladen haben. Referentin ist Regine Herscher, Assessorin jur., vom Betreuungsverein der AWO, sie wird dazu berichten.
Der Vortrag gibt eine Einführung in das Gesetz und die daraus resultierenden Fragen rund um die Erstellung einer Patientenverfügung und stellt die Inhalte und Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, sowie der Ehegattennotvertretungsrecht vor.
Anmeldung
Der Kostenbeitrag beträgt 3,50 Euro. Anmeldung unter Tel 02323-95 24-0.