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Jahresstatistik 2020

Arbeitsgericht Herne

Das Arbeitsgericht Herne, das nicht nur für die Stadt Herne zuständig ist, sondern auch für den gesamten Kreis Recklinghausen (mit Ausnahme der Stadt Gladbeck), legt seine aktuelle Jahresstatistik für 2020 vor: „Im Jahr 2020 sind insgesamt 2.497 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 39 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten eingegangen – ein geringer Rückgang gegenüber dem Vorjahr um rund 4 Prozent. Dabei hat jedoch der Anteil der regelmäßig komplexen Beschlussverfahren um rund 60 Prozent zugenommen.

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Für die aktuellen fünf Richterstellen bedeutet dies eine durchschnittliche Pro-Kopfbelastung von rund 534 jährlich oder auch 45 monatlich neu zu bearbeitenden Verfahren.

Bei den Streitgegenständen handelt es sich in der Mehrheit um Bestandsstreitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art wie z.B. Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelte geht. Weitere typische Streitgegenstände sind etwa Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 2.579 Verfahren erledigt. Hiervon endeten rund 7 Prozent durch ein streitiges Urteil, die große Mehrheit (64 Prozent) wurde durch einen Vergleich beendet. Im zurückliegenden Jahr wurden die überwiegende Mehrzahl der Verfahren sehr zügig bearbeitet: So wurden rund 15 Prozent der Bestandsstreitigkeiten in weniger als einem Monat bzw. fast 75 Prozent in unter drei Monaten nach Eingang abgeschlossen."

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So bewertet Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Sascha Dewender die Bilanz

„Die Zahl der Klageeingänge ist im Trend der letzten Jahre recht stabil. Bislang haben nur einige wenige Verfahren einen Bezug zur Corona-Pandemie: So wurden beispielsweise ausbleibende Zahlungen nur in einigen Fällen mit Einnahme- bzw. Umsatzverlusten bei der Arbeitgeberseite begründet. Insgesamt hat es durch die Corona-Pandemie bisher auch keine auffällig gehäuften Kündigungsschutzverfahren gegeben. Hier wirken offenbar die Regelungen zur Kurzarbeit und ein teils starke industrielle Basis im Bezirk des Arbeitsgerichts Herne.“

| Autor: Dr. Dewender, Direktor des Arbeitsgerichts