
Verbraucherzentrale Informiert
Anzeichen für irreführende Gesundheitswerbung
Das Internet ist für viele Menschen in Gesundheitsfragen die erste Informationsquelle. Dort wird viel versprochen, was Heilung bringen soll. Doch manches schadet nicht nur dem Geldbeutel, sondern auch der Gesundheit. Angesichts der Fülle der Informationen sind viele Menschen verunsichert, welchen Seiten sie vertrauen können. Deshalb bietet das Projekt „Faktencheck-Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz Orientierung und Tipps, um gute von schlechten Gesundheitsseiten zu unterscheiden. Wer sich auf verlässliche Gesundheitsinformationen stützt, senkt das Risiko, seiner Gesundheit zu schaden und Geld für unnötige, wirkungslose oder möglicherweise sogar gefährliche Mittel oder Therapien auszugeben, erklärt Veronika Hensing, Leiterin der Beratungsstelle in Herne.
Hier vier wichtige Anzeichen, woran man potenziell schädliche Gesundheitsinformationen erkennen kann:
Alarmsignal 1: Produktwerbung Wenn auf einer Webseite unter dem Deckmantel neutraler Gesundheitsinformation für konkrete Produkte geworben wird, sollte man skeptisch werden. Verlässliche Informationen befördern keine Produkte oder bestimmte Hersteller.
Alarmsignal 2: Entscheidungsdruck Wenn Ängste geschürt werden, etwa vor Vitaminmangel, oder wenn darauf hingewiesen wird, dass man schnell bestellen solle, weil nur noch eine geringe Anzahl vorrätig sei, ist große Zurückhaltung angesagt. Denn Werbeaussagen, die irreführend sind oder Ängste auslösen, sind gesetzlich verboten, sowohl für Arzneimittel als auch für Nahrungsergänzungsmittel.
Alarmsignal 3: Garantierte Wirkung ohne Nebenwirkung Wenn ein sicherer Heilungserfolg versprochen wird oder keinerlei Nebenwirkungen auftreten sollen, ist Vorsicht geboten. Denn eine Garantie für eine Heilung („Hilft effektiv und zuverlässig gegen Arthrose/Rheuma/Diabetes“ o.ä.), ist unseriös. Und Nebenwirkungen sind auch bei wirksamen Mitteln nie auszuschließen.
Alarmsignal 4: Unklares Impressum Wenn im Impressum kein rechtsfähiges Unternehmen oder nur eine ausländische Postfach-Adresse zu finden ist, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass Anbieter ihre Identität verschleiern Verbraucher:innen sollten daher stutzig werden, wenn ihnen beispielsweise das Kürzel für die Rechtsform nicht bekannt vorkommt oder sie einen Phantasienamen hinter der Anschrift vermuten.