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LWL Kultur-Stiftung.

Erste Frist für Projektanträge endet im Februar

Antragsfristen der LWL-Kulturstiftung

Münster. Bei der LWL-Kulturstiftung in Münster ist die Antragstellung in diesem Jahr zu zwei Terminen möglich: Am Samstag, 29. Februar 2020, endet die erste Frist, die insbesondere für in diesem Jahr startende Kulturprojekte relevant ist. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle Anträge im Mai dieses Jahres.

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Projekte, die 2021 beginnen, können in der zweiten Vergaberunde mit einem Antrag vorgestellt werden. Die Antragsfrist ist dann Montag, 31. August 2020, das Kuratorium tagt dazu im November dieses Jahres. Für beide Fristen - 29. Februar und 31. August - gilt der Poststempel.

Förderfähig sind Projekte aller Kultursparten mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter und westfälisch-lippischem Bezug. Mit der Möglichkeit, größere Institutionen ebenso wie kleine Vereine zu unterstützen, berücksichtigt die LWL-Kulturstiftung die Vielfalt der gewachsenen Kulturszene.

Dr. Friederike Maßling: Geschäftsführerin der LWL-Kulturstiftung.

Alle Förderkriterien sowie Antragsunterlagen und Beispielprojekte sind auf der Seite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für Beratungen können Dr. Friederike Maßling - friederike.massling@lwl.org - und Svenja Boer - svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de - kontaktiert werden.

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Fachlich und inhaltlich versierte Ansprechpartnerinnen der Stiftung beraten Kulturakteure gern persönlich bei der Antragstellung. Mit einer rechtzeitigen Einbindung der LWL-Kulturstiftung in die Projektplanung lassen sich eine notwendige Profilschärfung, die kulturelle Ausrichtung der Projekte oder Kooperations- und Finanzierungspartner rechtzeitig vor Antragsfrist einarbeiten. Die inhaltlich-kulturfachliche Beurteilung und letztendlich die Entscheidung über die Förderungen trifft das Kuratorium der LWL-Kulturstiftung.

| Quelle: LWL Pressedienst