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Fördermittel für Kulturprojekte in Westfalen-Lippe

Anträge bis 31. August an LWL-Kulturstiftung

Münster. Am 31. August 2025 endet die zweite Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung. Kulturprojekte in Westfalen-Lippe, die frühestens ab 2026 realisiert werden sollen, können dazu vorgestellt werden. Für die Wahrung der Frist (31.8.25) gilt das Einsendedatum per E-Mail.

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Mit der zweiten Antragsrunde 2025 erweitert die LWL-Kulturstiftung ihre Richtlinien um die Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen für professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die an einem Projekt beteiligt sind. Das neue Antragsformular mit allen Informationen wird auf der Internetseite der Stiftung bereitgestellt.

Was gefördert wird

Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu Westfalen-Lippe und deutlicher Relevanz für die Region. Dabei ist die Förderung offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege. Gemeinnützige Organisationen, Vereine und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.

Neu: Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen

Neu ist ab diesem Förderzyklus, dass Honoraruntergrenzen für professionelle Künstler in den Kostenplänen berücksichtigt werden müssen. Künstlerische und kreative Arbeit freischaffender Akteure soll damit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts angemessen vergütet werden.

Als Grundlage für die Kalkulation angemessener Honorare für professionelle Kunstschaffende (nach Definition des Deutschen Kulturrates) können verschiedene Berechnungsmodelle herangezogen werden wie die Honorarmatrix des Landes Nordrhein-Westfalen, Empfehlungen von Bundeskulturverbänden oder Basishonorare von ver.di.

Eine Erläuterung zu den Berechnungen und den Berechnungsgrundlagen bietet die Orientierungshilfe „Kosten- und Finanzierungsplan“, die auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung verfügbar ist. Auch können in der Beratung gezielt Rückfragen zu dieser Neuerung und der transparenten Darlegung beantwortet werden.

Beratungsangebot

Damit die oben genannten formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung vorherige Beratungen an. So können notwendige Profilschärfungen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen in die Antragsentwicklung einbezogen werden. Ansprechpartner für die Beratung ist Jonas Koch: .

Mittwoch, 9. Juli 2025 | Quelle: LWL Pressedienst