Hinweise für die Eltern künftiger Schulkinder
Anmeldungen an Grundschulen 2024/2025
Zum Schuljahr 2024/2025 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis einschließlich 30. September 2018 geboren sind. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder werden schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert und zur Schulanmeldung aufgefordert.
Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Das gilt, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Hinweise zur Schulanmeldung des Kindes: Alle am 1. August 2024 schulpflichtig werdenden Kinder sind in der Zeit von Montag bis Freitag, 18. bis 22. September 2023, im Dienstzimmer der Schulleitung der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an der Katholischen Grundschule an der Bergstraße anzumelden. Bisher zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.
Die Anmeldezeiten
- Montag, 18. September 2023, 8:30 bis 10:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr (insbesondere für Berufstätige)
- Dienstag, 19. September 2023, 8:30 bis 10:30 Uhr
- Mittwoch, 20. September 2023, 8:30 bis 10:30 Uhr
- Donnerstag, 21. September 2023, 8:30 bis 10:30 Uhr
- Freitag, 22. September 2023, 8:30 bis 10:30 Uhr
Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, also Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule. Das gilt jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger, der Stadt Herne, festgelegten Aufnahmekapazität und den rechtlichen Vorgaben zur Klassenbildung. Falls die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zu vergebenden Plätze an einer Grundschule übersteigt, erfolgt ein Auswahlverfahren.
Schriftliche Info über den Abschluss des Verfahrens
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Über das Ergebnis werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert. Kinder, die voraussichtlich einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, werden von den Erziehungsberechtigten ebenfalls unmittelbar bei einer Grundschule angemeldet. Es wird empfohlen, in diesen Fällen einen Gesprächstermin mit der Schulleitung abzustimmen.
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind persönlich bei der Grundschule an. Für die Anmeldung ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich. Für die später erforderliche Vorstellung des Kindes wird die Schule einen gesonderten Termin vereinbaren.
Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes, der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen sowie der Impfausweis des Kindes mit dem Nachweis der Masernschutzimpfung vorzulegen.
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- Montag, 18. September 2023, von 8:30 bis 10:30 Uhr
- Montag, 18. September 2023, von 14 bis 16 Uhr
- Dienstag, 19. September 2023, von 8:30 bis 10:30 Uhr
- Mittwoch, 20. September 2023, von 8:30 bis 10:30 Uhr
- Donnerstag, 21. September 2023, von 8:30 bis 10:30 Uhr
- Freitag, 22. September 2023, von 8:30 bis 10:30 Uhr