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Gegen zwei Personen wurde wegen mutmaßlicher falscher Abrechnung von Corona-Schnelltests Anklage erhoben (Symbolbild).

Corona-Schnelltests um Vielfaches abgerechnet, 25 Millionen Euro Schaden

Anklage wegen Abrechnungsbetrugs

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat Anklage gegen zwei Personen von der Firma MediCan wegen Betruges im Zusammenhang mit der Abrechnung von sogenannten Corona-Schnelltests erhoben, so heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch (20.10.2021).

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Der Angeschuldigte O. C. soll als faktischer Geschäftsführer einer GmbH, die zahlreiche Testzentren betrieb, die Pandemienotlage und die damit im Zusammenhang stehenden Besonderheiten bei der Bereitstellung und Abrechnung von staatlichen Mitteln dazu genutzt haben, sich persönlich an öffentlichen Mitteln der Bundesrepublik Deutschland zu bereichern. Konkret werden ihm zwei Betrugstaten zur Last gelegt:

Er soll bei den monatlichen Abrechnungen für März 2021 und für April 2021 jeweils das Vielfache der tatsächlich durchgeführten Tests abgerechnet haben, nachdem er erkannt haben soll, dass es bei der Abrechnung aufgrund der pandemiebedingten Besonderheiten unmittelbar keiner Nachweise für die tatsächliche Erbringung der Testungen bedurfte. Zudem soll der Angeschuldigte O. C. die Testungen bewusst zu Unrecht als ärztlicher Leistungserbringer und damit zu einem höheren Preis als gerechtfertigt abgerechnet haben. Ferner soll er Sachkosten in einer Höhe mitgeteilt haben, die ihm tatsächlich gar nicht entstanden sein sollen.

Durch die falschen Abrechnungen soll der Angeschuldigte O. C. einen Gesamtschaden in Höhe von mindestens 25,1 Millionen Euro verursacht haben.

Dem Angeschuldigten S. C. wird Beihilfe zum Betrug zur Last gelegt. Er soll als formeller Geschäftsführer der GmbH spätestens im April nach Auszahlung der März-Vergütung erkannt haben, dass die Testungen nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden, gleichwohl den Geschäftsbetrieb der GmbH weiter gefördert und damit in Kauf genommen haben, dass auch die nächste Abrechnung nicht gemäß den Abrechnungsvoraussetzungen erfolgen würde.

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Die 6. große Strafkammer wird nunmehr prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren vor der Kammer eröffnet wird.

| Quelle: Staatsanwaltschaft Bochum