ALSCO in Baukau verlor Großkunden
Wenn ein Bekleidungsservice wie ALSCO in Baukau einen Großkunden wie den Gelsenkirchener Energieversorger E.on verliert, bleibt das nicht ohne Folgen für die Arbeitsplätze. Allein E.on lieferte monatlich bis zu dreitausend zu reinigende Berufsbekleidungs-Stücke an. Dazu kamen noch weitere Auftragskündigungen kleinerer Kunden, so dass die Kilomenge der zu reinigenden Berufskleidung von rund 64.000 im November 2014 auf rund 55.000 Kilo im Januar sank. So die Begründung von Firmenanwalt Nitsche und Personalleiterin Ditthoff für fünf Kündigungen älterer (über 50 Jahre alt) und schon viele Jahre beschäftigter Reinigungskräfte, die mit Hilfe der DGB-Justiziarinnen Sullivan und Zederbohm-Schröder gegen die Kündigungen vom 24. November 2014 Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben hatten.
Wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit zwischen 25 und 30 Jahren ohnehin mit einer siebenmonatigen Kündigungsfrist bis Ende Juni 2015 ausgestattet, ging es den Frauen hauptsächlich um eine sozial verträglichere Lösung am Ende ihrer langen Beschäftigungszeit bei ALSCO. Eine Regelabfindung in Form von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr sei wegen der angespannten Lage des Unternehmens mit seinen zur Zeit noch 81 Beschäftigten nicht möglich, warben die Firmenvertreter um Verständnis für die großen Probleme, in denen sich der Bekleidungsservice ohne viel Aussicht auf Besserung zurzeit befindet.
Gleichwohl, und so wurde es am Freitag (9. Januar 2015) und am Dienstag (13. Januar) auch vergleichsweise vereinbart, kommt das Unternehmen den langjährigen Mitarbeiterinnen doch noch ein Stück entgegen. Die Frauen, deren Prozessvertreterinnen noch von Überstunden ihrer Mandantinnen im November zu berichten wussten, werden bei Fortzahlung ihrer Bezüge von monatlich knapp zweitausend Euro brutto bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist Ende Juni von der Arbeit freigestellt und bekommen noch eine Abfindung von sechstausend Euro brutto.
Außerdem einigten sich die Parteien auf Vorschlag des Gerichts noch auf die sogenannte Turboklausel. Danach können die Frauen mit einer Ankündigungsfrist von drei Tagen bei erfolgreicher Suche nach einem neuen Job vorzeitig ihr Arbeitsverhältnis beenden und bekommen die restlichen Bezüge bis Ende Juni als Abfindung. (AZ 3 Ca 3134/14)