Allein in einem einsamen Büro
Selbst hauptberufliche Mitarbeiter des Deutschen Gewerkschaftsbundes wussten bis Mittwoch (10. Februar 2016) nicht, dass die Düsseldorfer DGB-Zentrale in Herne ein kleines, angemietetes Büro unterhält, in dem die frühere Gewerkschaftssekretärin der DGB-Region Ruhr-Mark, Nicole Waschulewski, seit ihrer Versetzung dorthin "ihre Zeit abgesessen hat," wie es Ihr Anwalt Javier Davila Cano jetzt vor der Kammer von Arbeitsrichter Nierhoff formulierte. Die 51-Jährige und seit 2005 beim DGB beschäftigte Sekretärin war bis 2013 in der DGB-Region Ruhr-Mark mit Bochum, Herne, Witten und dem übrigen Ennepe-Ruhr-Kreis für den Schwerpunkt "politische Aufgaben" zuständig. Dann bekam sie angeblich wegen "Teamunfähigkeit" eine Änderungskündigung, die sie erfolgreich in zwei Instanzen angriff, wobei das Bundesarbeitsgericht noch die Nichtzulassungsbeschwerde des DGB in Düsseldorf abwies. Danach, so der Klägeranwalt, habe ihm der für NRW zuständige DGB-Personalchef Wotke telefonisch versichert, nach der juristischen Klärung damit leben zu müssen.
Tatsächlich aber folgten zwei Abmahnungen und die Versetzung der Mitarbeiterin als Zuarbeiterin für das DGB-Projekt "NRW 2020" am ausgelagerten Arbeitsplatz in einem kleinen Büro des Herner Innovationszentrums in Baukau. Dort arbeitet die mit rund viereinhalbtausend Euro brutto entlohnte "Projektassistentin" ihr zugewiesene Aufträge aus Düsseldorf meist so rasch ab, dass sie danach "an zwei Händen abzählen kann, was sie in den letzten zwei Jahren eigentlich gemacht hat," wie es ihr Anwalt drastisch und ganz unjuristisch dem Gericht schilderte. Immerhin sei diese Stelle an akademische Vorbildung, die seine Mandantin auch habe, gebunden, obwohl es keine Stellenbeschreibung gibt. Und auch das Gericht fragte die für den DGB bundesweit zuständige Personalchefin Baumgart, was beispielsweise an Daten wie der Zusammenstellung von E-Mail-Adressen "so anspruchsvoll" sei.
Die DGB-Personalchefin blieb konkrete Antworten schuldig. Bei einer Projektassistentin handele es sich um eine "Entwicklungsstelle". Außerdem sei landesweit keine Stelle einer Gewerkschaftssekretärin frei, und eine Rückkehr sei trotz des zweitinstanzlichen Urteils aus Hamm gegen den DGB immer noch wegen "Teamunfähigkeit" nicht möglich. Die gerichtliche Anregung einer Mediation unter "strikt unparteilicher" Leitung war vergeblich. Für die DGB-Vertreter kam lediglich eine Mediatorin aus Berlin infrage, die solche außergerichtlichen Einigungs-Verhandlungen bereits öfter für den DGB wahrgenommen hatte. Das wiederum passte der Klägerin nicht. Und so musste das Gericht entscheiden, wobei Kammervorsitzender Nierhoff DGB-Anwalt Brauers gleich zu verstehen gab, "dass wir das Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht überprüfen werden." Das Ergebnis: Der DGB wurde verurteilt, die Klägerin wieder als Gewerkschaftssekretärin zu beschäftigen. "Die nächste Versetzung wird kommen, und dann sitzen wir wieder hier," verabschiedete sich das Gericht von den Prozessbeteiligten mit dem Zusatz, "dass Urteile solche Probleme nicht lösen können." (AZ 5 Ca 2556/15)