halloherne.de lokal, aktuell, online.
Die AGR-Gruppe hat beschlossen, die thermische Behandlung von gefährlichen Abfällen im RZR Herten zum 31. Dezember 2028 einzustellen

'Faire Lösungen für 100 betroffene Mitarbeiter'

AGR: Sonderabfall-Verbrennung wird eingestellt

Herten. In einer Pressemeldung von Freitag (4.7.2025) teilt die AGR-Gruppe mit, das sie beschlossen habe, die thermische Behandlung von gefährlichen Abfällen im RZR Herten einzustellen.

In der Mitteilung heißt es: Der AGR-Aufsichtsrat ist der Empfehlung der AGR-Geschäftsführung gefolgt, den Betrieb der beiden Sonderabfallverbrennungslinien und des Sonderabfallzwischenlagers zum 31. Dezember 2028 zu beenden. Der entsprechende Beschluss wurde in der Aufsichtsratssitzung am 27. Juni 2025 einstimmig gefasst. Über die gemeinsam getroffene Entscheidung haben die AGR-Geschäftsführung und die Arbeitnehmervertreter die Belegschaft in einer Betriebsversammlung am 1. Juli 2025 informiert.

Ursprünglich war geplant, eine dringend notwendige Modernisierung der Sonderabfallverbrennungsanlage in den kommenden Jahren umzusetzen. Unter anderem, um die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können, hätte ein dreistelliger Millionenbetrag in die Anlage investiert werden müssen. Diese Investitionen lassen sich nun wirtschaftlich nicht mehr darstellen, da sich zwischenzeitlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert haben.

Zu dieser negativen Prognose der Wirtschaftlichkeit tragen vor allem die überproportional hohen Planungs- und Realisierungskosten im Anlagenbau bei. Zusätzlich führen nachhaltige strukturelle Verschlechterungen und somit nicht beeinflussbare externe Faktoren in der chemischen Industrie, als wesentlichem Kunden im Sonderabfallverbrennungsbereich, zu sinkenden Abfallmengen und zu einer Reduzierung heizwertreicher Stoffströme. Auch die Betriebskosten bei der Rauchgasreinigung steigen inflationsbedingt erheblich an. Durch eine neue Sonderabfallverbrennungsanlage, die im Laufe des kommenden Jahres in Marl durch einen Mitbewerber in Betrieb genommen wird, bleibt die Entsorgungssicherheit für Sonderabfälle in der Region gewährleistet.

In den kommenden drei Jahren werden bei der AGR die Weichen für die Zukunft gestellt. Dazu sagt AGR-Geschäftsführer Stephan Kaiser: „Die AGR bleibt bis Ende 2028 selbstverständlich ein starker und verlässlicher Partner in der Sonderabfallverbrennung. Das Ziel ist es, bis zum Schließungsdatum den Betrieb der Sonderabfallverbrennungslinie planmäßig und geordnet unter Umsetzung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen weiterzuführen.

Die übrigen Geschäftsfelder der AGR-Gruppe sind von der Maßnahme nicht betroffen und werden konsequent weiterentwickelt. Dazu werden wir hohe Investitionen in die bestehenden Geschäftsfelder Siedlungs- und Gewerbeabfallverbrennung sowie das Deponiemanagement tätigen. Auch die Projekte zur Errichtung neuer Deponien auf ehemaligen Bergehalden sowie die Aufbereitungsanlage für Rostaschen werden mit Nachdruck fortgeführt.“

Roland Mitschke, Vorsitzender des Aufsichtsrats der AGR, bekräftigt die zukunftsfähige Perspektive des Unternehmens: „Die AGR steht wirtschaftlich auf einer soliden Basis. Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurde erneut ein deutlicher Jahresüberschuss von rund 26 Millionen Euro erzielt, der unter anderem noch einmal eine Erhöhung der Eigenkapitalquote auf deutlich über 30 Prozent ermöglicht. Vor diesem Hintergrund hat sich die AGR bewusst aus einer Position der wirtschaftlichen Stabilität und Stärke zu dieser strategischen Veränderung entschlossen.“

Trotz der guten Geschäftszahlen der AGR-Gruppe insgesamt, verdeutlicht Marc Bunse, Geschäftsführer der AGR: „Es gibt unter den gegebenen Bedingungen keine wirtschaftlich tragfähige Alternative zur Schließung der Sonderabfallverbrennung. Nun gilt unsere volle Aufmerksamkeit einer sozialverträglichen Umsetzung. Die AGR-Geschäftsführung wird in Kürze in Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern eintreten. Wir werden alle vorhandenen Mittel nutzen, um gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern faire Lösungen für die rund 100 betroffenen Mitarbeitenden zu gestalten.“

Arbeitnehmervertreter stimmten einstimmig zu, wenn...

Auch die Arbeitnehmervertreter stimmten der Schließung einstimmig zu. Sie betonen dabei, dass ihre Forderungen für eine sozialverträgliche Umsetzung berücksichtigt werden müssen.

„Wir bedauern grundsätzlich den Wegfall von Arbeitsplätzen, begrüßen aber ausdrücklich, dass unsere berechtigten Anliegen durch die Unternehmensführung und den Aufsichtsrat ernst genommen wurden. Die Zustimmung zur Schließung erfolgte unter der Bedingung, dass verbindliche Schritte zur sozialen Abfederung eingeleitet werden. Jetzt muss es darum gehen, den Wegfall der Arbeitsplätze bestmöglich und sozialverträglich auch über tarifliche und gesetzliche Regelungen hinaus zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Arbeitsplatzangebote, wenn nötig mit Qualifizierungsangeboten, innerhalb der AGR-Gruppe. Wir werden und wir müssen alles versuchen, damit es zu keiner betriebsbedingten Kündigung kommt. Das muss unser Anspruch sein“, so Peter Kadzimirsz, Betriebsratsvorsitzender AGR Betriebsführung GmbH.

Freitag, 4. Juli 2025 | Quelle: Markus Jablonski Leiter Unternehmenskommunikation / Pressesprecher AGR