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Die AOK NordWest informiert Betriebe über Änderungen in der Sozialversicherung 2022.

Betriebe aus Herne können sich im AOK-Fachportal digital informieren

Änderungen in der Sozialversicherung 2022

Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus Herne können sich jetzt dazu im neuen digitalen Themenspezial-Trends und Tipps 2022‘ der AOK NordWest informieren. „Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweiligen Änderungen stellen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Der Abruf ist kostenfrei und steht unter www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel zur Verfügung.

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Der Jahreswechsel ist alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung, insbesondere in der Sozialversicherung, viele Änderungen ergeben. Infolge der Corona-Pandemie und den gebotenen Abstandsregeln stellt der Wissenstransfer die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin vor besondere Herausforderungen. Digitale Angebote ersetzen hier frühere Präsenz-Seminare und gewinnen weiter an Bedeutung.

Die AOK NordWest bietet allen Betrieben aus Herne zum Jahresbeginn ein neues digitales Themenspezial ‚Trends und Tipps 2022‘ an. Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere im Thema ‚Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Datenaustausch‘ wichtige Änderungen für Betriebe. Seit dem 1. Oktober 2021 werden bereits erste elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) von Vertragsärzten und -zahnärzten an die Krankenkassen digital übermittelt. Mit dem geplanten Start des eAU-Verfahrens für alle Arbeitgeber wird ab 1. Juli 2022 gerechnet. Dann entfällt auch die Pflicht der Arbeitnehmer, bei ihren Betrieben eine Papier-AU-Bescheinigung vorlegen zu müssen.

Das digitale Themenspezial der AOK Nordwest informiert außerdem über folgende Themen: Minijobs - Neue Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitsentgelt und Beiträge 2022, elektronische Betriebsprüfung, Weiterentwicklung der Versicherungspflicht (Neues Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022) und Neuerungen im elektronischen Meldeverfahren.

Zu jedem dieser Themen bietet die Krankenkasse neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an.

„Wir möchten alle Betriebe in Herne ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2022‘ Angebot zu nutzen, um immer auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt“, sagt Wunsch.

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Das digitale Themenspezial ist ab sofort im Fachportal für Arbeitgeber unter www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel abrufbar.

| Quelle: AOK NordWest