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Verfassungsgerichtshof lädt ein

70 Jahre Landesverfassung

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung wird in diesem Sommer 70 Jahre alt. Nachdem die Bürger der vom Landtag beschlossenen Verfassung am 18. Juni 1950 in einem Volksentscheid mehrheitlich zugestimmt hatten, trat sie am 11. Juli 1950 in Kraft. Die Landesverfassung ist die Grundlage für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Nordrhein-Westfalen.

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Die Aufgabe des Verfassungsge richtshofs ist es, über ihre Einhaltung zu wachen. War er ursprünglich als Staatsgerichtshof konzipiert, hat er sich mit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde im Jahr 2019 zu einem Bürgergericht gewandelt, bei dem jeder seine durch die Landesverfassung garantierten Rechte gegenüber dem Land durchsetzen kann.

Das Jubiläum ist ein guter Anlass, die Bedeutung der Landesverfassung als staatliche Grundordnung unseres Landes stärker in das Bewusstsein zu rücken und dabei zugleich die Funktion des Verfassungsgerichtshofs im Verfassungsgefüge näher zu beleuchten, so dessen Präsidentin Dr. Ricarda Brandts.

Aus diesem Grund sind die Bürger eingeladen, den Verfassungsgerichtshof in Münster zu besuchen und sich über die Landesverfassung sowie die Aufgaben und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs zu informieren.

Für einzelne Interessenten besteht ab sofort die Gelegenheit zum Besuch - nach vorheriger Anmeldung - an jedem ersten Freitag im Monat. Weiterhin wird - wie bisher schon - Besuchergruppen nach einer besonderen Terminabsprache ein ihren Interessen angepasstes Besuchsprogramm angeboten.

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Die Daten für eine Kontaktaufnahme finden sich auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs. Am 24. Juni 2020 wird der Verfassungsgerichtshof darüber hinaus einen Tag der offenen Tür veranstalten, dessen Programm rechtzeitig bekanntgegeben werden wird.

| Quelle: OVG NRW