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3G-Nachweise und Fahrscheine bitte: In den Bussen und Bahnen der HCR und Bogestra gibt es seit dem 24. November 2021 nun doppelte Kontrollen (Archivbild).

HCR und Bogestra mit Kontrollen und Akzeptanz zufrieden

3G im ÖPNV: Zwei Prozent ohne Nachweis

Getestet, geimpft oder genesen: Bereits seit dem 24. November 2021 gilt bundesweit die 3G-Regel im ÖPNV. Das betrifft damit auch Herner sowie die beiden Verkehrsunternehmen HCR und Bogestra. Nach nun rund sechs Wochen Gültigkeit hat halloherne bei beiden Unternehmen nach einem Zwischenfazit gefragt.

Für die HCR gibt Sprecher Dirk Rogalla an, dass mit Aufklebern, Plakaten, auf Bildschirmen und mit Durchsagen in Bussen und an Haltestellen umfassend auf die gültige Regel hingewiesen wird. „Der Großteil hält sich auch an die 3G-Regel. Zwei Prozent der Fahrgäste haben wir aber bei unseren Stichprobenkontrollen ohne gültige Nachweise angetroffen“, berichtet Rogalla. Dann gäbe es zwei Optionen: Über das Hausrecht, die Personen an der nächsten Haltestelle aus dem Fahrzeug zu verweisen oder ein Bußgeld zu verteilen.

250 Euro Bußgeld

Die zweite Option kann aber nur vom Ordnungsamt bzw. der Polizei verhängt werden. „Daher war unser Prüfpersonal für die Tickets, welches auch die 3G-Nachweise kontrolliert, teilweise mit dem Ordnungsamt und einem privaten Sicherheitsdienst unterwegs. Wird jemand erwischt, muss er 250 Euro Bußgeld zahlen“, erläutert der HCR-Sprecher gegenüber halloherne.

Aber: Auf großen Widerstand seien die Kontrolleure bisher nicht gestoßen. „Da versucht höchstens mal einer ohne gültigen Fahrschein zu flüchten“, sagt Rogalla. „Die meisten sagen, dass sie es nicht wussten oder nicht zum Testen gekommen sind. Insgesamt hält sich aber der Großteil daran. Klar ist auch, dass es nicht flächendeckend kontrollierbar ist.“ Müsste das Fahrpersonal alles selbst beim Einstieg kontrollieren, käme kaum ein Bus noch pünktlich an.

Flächendeckende Kontrollen kaum möglich

Ähnlich äußert sich auch Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns. Hier wurde auch mit Hilfe eines externen Dienstleisters als auch mit den verschiedenen Ordnungsämtern stichprobenartig kontrolliert. „Schließlich sind Kontrollen in einem offenen System wie dem ÖPNV aufgrund der Vielzahl an Haltestellen und dem häufigen Fahrgastwechsel kaum flächendeckend zu realisieren“, so Bruns. Beim Einstieg müssen die notwendigen Nachweise nicht vorgezeigt werden.

Wer keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis dabei hat, muss das Fahrzeug verlassen. Wer vom Ordnungsamt kontrolliert wird, zahlt 250 Euro Bußgeld.

Bis kurz vor Weihnachten 2021 seien bei der Bogestra mehrere Tausend Fahrgäste zu unterschiedlichsten Zeiten auf diversen Linien im gesamten Betriebsgebiet kontrolliert worden.

„Dabei erfuhren die Mitarbeitenden einen hohen Zuspruch der Fahrgäste. Nur vereinzelt kam es zu Diskussionen mit Fahrgästen ohne 3G-Nachweis, die unter anderem das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen mussten“, erläutert Sandra Bruns. „Durchschnittlich wurden auf den Linien rund zwei Prozent der Fahrgäste ohne einen entsprechenden Nachweis angetroffen, die Tendenz ist mit steigendem Bekanntheitsgrad der Vorgaben und zunehmender Impfquote weiter abnehmend.“

Mittwoch, 5. Januar 2022 | Autor: Marcel Gruteser