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In Herne gab es 2021 14 Fälle mehr Inobhutnahmen durch das Jugendamt als noch 2020.

Herner Jugendamt nahm 167 Kinder und Jugendliche in Obhut

Mehr Schutzmaßnahmen für Minderjährige in 2021

Nach einer aktuellen Mitteilung der Statistiker von IT.NRW als Statistisches Landesamt ergriff das Herner Jugendamt 167 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Dies seien 14 mehr als noch 2020. Hier lag die Zahl bei 153 Inobhutnahmen.

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Die höchste Anzahl von Inobhutnahmen gab es im Jahr 2018 mit 389 Fällen. Seitdem sind die Zahlen nach Angaben von IT.NRW zurückgegangen.

Höchste Anzahl der Inobhutnahmen bei Kindern bis 14 Jahren

Insgesamt seien im Jahr 2021 überwiegend Kinder bis 14 Jahren aus den Familien genommen worden. Hier läge die Zahl bei 97 Fällen. Bei 70 Fällen seien die Kinder und Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren gewesen. Im Jahr 2018 hingegen gab es nach Angaben von IT.NRW mit 291 Fällen mehr Inobhutnahmen in der Altersgruppe der 14- bis 17-jährigen. Die Zahl der Inobhutnahmen bei Kindern bis 14 Jahren lag 2018 bei 98.

Ebenso mussten nach IT.NRW-Angaben im Jahr 2021 mit 89 Fällen bei Jungen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das sind mehr als bei Mädchen, hier lag die Zahl bei 78.

146 Fälle einer Gefährdung

In 146 Fällen habe das Jugendamt aufgrund von einer Gefährdung eingreifen müssen. In 21 Fällen habe die Inobhutnahme auf den Wunsch der Minderjährigen stattgefunden.

In 71 Fällen musste das Jugendamt aufgrund einer akuten Gefährdung eingreifen.

Nach Angaben von IT.NRW sei der Hauptgrund der Inobhutnahmen im Jahr 2021 durch eine Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils gekommen. Dieser Situation lagen 71 Fälle zugrunde. Weitere Gründe waren mit 37 Fällen Vernachlässigung, mit 25 Fällen eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland und mit 20 Fällen Beziehungsprobleme.

NRW-Ausblick

Im Jahr 2021 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 12.193 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie IT.NRW als Statistisches Landesamt mitteilt, sind das 0,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Im Jahr 2020 lag die Zahl bei 12.308 Fällen.

Schutzmaßnahmen werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint. Im vergangenen Jahr wurden in 2.490 Fällen Minderjährige aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen; das waren 38,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2020: 1.796). Den Höchstwert bei solchen Schutzmaßnahmen hatte es im Jahr 2016 mit 11.448 Fällen gegeben. Bei 4.324 Maßnahmen waren 2021 unter anderem die Überforderung eines oder beider Elternteile sowie Anzeichen von Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen (1 614 Fälle) Gründe für die Einleitung einer Inobhutnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme können auch mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

Inobhutnahmen werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Von den unter dem Schutz des Jugendamtes gestellten Kindern und Jugendlichen waren 5.202 jünger als 14 Jahre (42,7 Prozent) und 6.991 mindestens 14 Jahre alt oder älter (57,3 Prozent). Mehr als die Hälfte (56,4 Prozent) der in Obhut genommenen Minderjährigen hatte einen Migrationshintergrund (6.873).

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Von den 12.193 Schutzmaßnahmen wurden 2.242 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 9.951 Fällen lag eine Gefährdung vor. In mehr als der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2021 von sozialen Diensten oder Jugendämtern angeregt (6.996). Bei 1.617 der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam. 1.565 der vorläufigen Schutzmaßnahmen beschränkten sich auf einen Tag (12,8 Prozent), 1.516 Inobhutnahmen dauerten 90 oder mehr Tage (12,4 Prozent). 9.350 Minderjährige wurden während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (76,7 Prozent), 1.970 lebten bei einer geeigneten Person (16,2 Prozent) und 873 in einer sonstigen betreuten Wohnform (7,2 Prozent).

| Autor: Julia Blesgen/ IT.NRW