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Sozialgericht: Hartz IV ist Streitpunkt Nr. 1

Gelsenkirchen / Herne / Kreis Recklinghausen. Sozialgerichte entscheiden in Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, des sozialen Entschädigungsrechts, der Sozialhilfe, des Asylbewerber-Leistungsgesetzes, Schwerbehindertenrechts, Elterngeldgesetzes und Vertragsarztrechts. Nimmt man die Zahlen des für Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und den Kreis Recklinghausen zuständigen Sozialgerichts Gelsenkirchen, bei dem 2014 insgesamt 8.867 Verfahren, davon 7.907 Klagen und 960 Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, eingingen, unter die Lupe, dann dominiert sowohl bei den Klagen als auch den sogenannten Eilverfahren die Grundsicherung für Arbeitsuchende eindeutig.

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Mit 2.708 Klagen und 790 Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz kletterte die bereits 2013 gestiegene Zahl (2.531 Klagen und 684 Eilverfahren) bei der Grundsicherung weiter. Wie das Sozialgericht allein mit der weiter steigenden Zahl dieser Verfahren fertig werden soll, ist in diesem Jahr noch ungewiss. So musste und muss das Gericht nach Auskunft seiner Präsidentin Fleck zwei dafür zuständige Kammern auf andere Kammern verteilen. Einmal, weil eine Richterin Vorsitzende am Landessozialgericht Essen wurde, und einmal, weil ein Richter in den Ruhestand wechselt. Damit wird die ohnehin angespannte Personalsituation des Sozialgerichts noch problematischer, wie auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts in Gelsenkirchen am Dienstag (17.2.2015) nicht zu überhören war. Personelle Erleichterungen landesweit gab es zwar, doch damit wurden lediglich personelle Löcher an noch stärker belasteten Sozialgerichten wie Dortmund und Düsseldorf gestopft.

Gleichwohl gelang es dem Sozialgericht Gelsenkirchen immer noch, die durchschnittliche Prozessdauer bei Klagen unter zehn Monate und damit fast drei Monate unter dem Landesschnitt zu halten. Und auch bei den Eilverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lag die Verfahrensdauer mit drei Wochen noch zwei Wochen unter dem Landesschnitt von fünf Wochen. Bei Prozessen, die über ein Jahr hinaus gehen, handelt es sich meistens um die streitige Gewährung von Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, die oft mehrere medizinische Gutachten notwendig macht.

Gut ein Drittel aller Verfahren vor dem Sozialgericht endete ganz oder teilweise erfolgreich für die Kläger. Nahezu identisch war die Erfolgsquote bei Klagen auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (37 Prozent von insgesamt 3.498 Verfahren). Höher war die Erfolgsquote noch bei Verfahren aus der Krankenversicherung (53,35 Prozent), Pflegeversicherung (40,44 Prozent) und Sozialhilfe / Asylbewerber-Leistungsgesetz (38,83 Prozent). Schlusslichter bei der Erfolgsquote sind soziales Entschädigungsrecht (13,51 Prozent) sowie die Unfallversicherung (17,16 Prozent).

Die Kosten für Prozesskostenhilfe sind mit Ausnahme des Jahres 2013, als sie mal rund 14.000 Euro niedriger lagen als im Vorjahr, seit 2005 fortlaufend gestiegen. Lag die Prozesskostenhilfe 2005 noch bei 172.985 Euro, so steuerte sie 2014 mit 920.625 Euro schon langsam auf die Millionengrenze zu. Das jährliche Auf und Ab bei Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Befundberichte war auch 2014 zu beobachten. Von 2012 mit 3.630.756 Euro und 2013 nach unten mit 3.179.236 Euro ging es 2014 mit 3.511.839 Euro wieder deutlich nach oben. Den im letzten Jahr noch 26 Richterinnen und Richtern, davon 16 Frauen und zehn Männer, standen ehrenamtlich 336 Frauen (140) und Männer (196) bei der Rechtsfindung zur Seite. Der nichtrichterliche Dienst zählte im letzten Jahr mit 17 Männern und 38 Frauen, 55 Beschäftigte, davon 17 Männer und 38 Frauen, davon 13 in Teilzeit, 55 Beschäftigte.

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Neben der wachsenden Belastung steht dem Gericht auch noch eine räumliche Veränderung bevor: Der Umzug ins neue Justizzentrum in Gelsenkirchen-Ückendorf im nächsten Jahr, wo man dann zusammen mit Amtsgericht und Arbeitsgericht unter einem Dach verhandelt. Das, so die Präsidentin, bindet in diesem Jahr weitere Arbeitskraft, weil diese Veränderung in drei gemeinsamen Arbeitsgruppen auf verschiedenen Ebenen vorbereitet werden muss.

| Autor: Helge Kondring
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