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Johannes Chudziak.

Stadt Herne prüft Zuständigkeit

Der Anspruch der Flüchtlinge auf Unterhalt

Flüchtlinge haben ein Recht darauf, dass die Kosten für ihren Lebensunterhalt zunächst von den Jobcentern der Kommunen übernommen werden. Die Stadt Herne kontrolliert derzeit, ob die 1000 Flüchtlinge, die in Herne leben, ihre finanziellen Ansprüche für ihren Lebensunterhalt hier geltend machen können. "Wir prüfen, ob möglicherweise andere Kommunen dafür zuständig sind", sagte Sozialdezernent Johannes Chudziak im halloherne-Interview.

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Das Integrationsgesetz regelt den Anspruch der Flüchtlinge auf die Übernahme der Lebensunterhaltskosten. Zum 6.8.2016 trat eine Änderung in Kraft, die besagt, dass die Jobcenter der Kommunen, in denen die Flüchtlinge eine Wohnzuweisung haben, die Kosten rückwirkend zum 1.1.2016 übernehmen müssen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 5. August 2016 sind in Herne 1000 Flüchtlinge angekommen, die diese Regelung möglicherweise betrifft.

Die Betroffenen sind in Kommunen anderer Bundesländern angekommen und haben sich dort zuerst registrieren lassen. Erst danach sind sie nach Herne gekommen. "Wir müssen jetzt in jedem Einzelfall überprüfen, ob eine Wohnsitz-Zuweisung besteht", so Chudziak. "Sind die Flüchtlinge einer anderen Kommune zugewiesen, so muss das Jobcenter dort die Kosten für deren Lebensunterhalt übernehmen."

Anders ist dies mit den Kosten der Unterbringung, also für den Wohnraum. Pro Jahr wird mit 4300 Euro Unterbringungskosten für einen Flüchtling gerechnet. Dieses Geld bekommt Herne vom Bund erstattet.

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Das Jobcenter an der Koniner Straße 4.

Das Herner Ausländeramt kontrolliert aktuell, ob Härtefälle vorliegen. Sollte das so sein, dürfen die Flüchtlinge in Herne bleiben - und das Jobcenter zahlt. "Es ist von einem Härtefall auszugehen, wenn es sich um Familien mit Kindern handelt. Auch wenn bereits Integrations-Maßnahmen angelaufen sind, liegt ein Härtefall vor", so Chudziak. Zu den Integrations-Maßnahmen zählen zum Beispiel Deutschkurse - oder wenn eine Arbeit aufgenommen wurde.

| Autor: Patrick Mammen