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Verteidiger lehnt komplette Strafkammer ab

Zwei Streifenpolizisten, ihr Dienstgruppenleiter und zwei Kriminalbeamte, die nach dem Verschwinden von 115.000 Euro am 28. Mai 2015 in der kleinen Sparkassenfiliale an der Germanenstraße 77 in Baukau den Tatort untersuchten, um mögliche Spuren zu sichern, müssen nach ihrer Vernehmung durch das Schöffengericht Herne im Mai 2019 Ende Februar noch einmal in den Zeugenstand. Diesmal vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Bochum und Vorsitz von Richter Janßen, die sich in jetzt schon an fünf Verhandlungstagen mit der Berufung der damaligen Kassiererin gegen die Verurteilung zu 33 Monaten Haft sowie Beschlagnahme ihres Privatvermögens zugunsten der Sparkasse wehrt.

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Die von Rechtsanwalt Udo Duits verteidigte Mittfünfzigerin war nach siebentägiger Verhandlung in Herne für das Schöffengericht nach umfangreicher Beweisaufnahme die einzige Person, die für diesen Diebstahl infrage infrage kam. (halloherne berichtete). Nach Eingang des von der Frau bestellten Geldes in Form von 2.300 Fünfzigern hatte das verplombte Geldpaket 22 Minuten im Kassenbereich gestanden, bevor die Mitarbeiterin unter Verletzung des vorgeschriebenen Vier-Augen-Prinzips die Geld-Box allein öffnete. Der Inhalt: Milupa-Kindernahrung sowie Frosch-Reinigungsmittel mit einem Gesamtgewicht von fast zwei Kilo, die bis auf wenige Gramm dem Gewicht der vor laufender Kamera abgepackten Geldmenge entsprach.

Geld-Box-Plombe.

Schon vor dem Schöffengericht hatte ein Sachverständiger des Landeskriminalamts die von der Verteidigung angedeutete Möglichkeit entkräftet, dass vielleicht auch die Geldtransporteure die Geld-Box geöffnet haben könnten. Die dabei im Geldverkehr mit Banken von der Bundesbank verwendete Sicherheitplombe U5 sei „technisch ohne Beschädigung unüberwindbar.“ Und diese Plombe war dann auch nach Auffassung des Herner Schöffengerichts nach Vorführung von Bundesbank-Videos vom Verpacken, Versiegeln, Unterbringung im Nachttresor und Entgegennahme durch die Geldtransporteure „unversehrt beim Empfänger angekommen.“

All das wollte die Verteidigung von der Bochumer Strafkammer noch einmal geklärt wissen. Und so stieg auch die Strafkammer erneut in eine umfangreiche Beweisaufnahme ein, bei der an mehreren Verhandlungstagen beispielsweise die Geldfahrer, der Plombensachverständige vom LKA, die direkten Kollegen der Angekagten aus der Filiale Baukau und Revisionsmitarbeiter der Sparkasse als Zeugen vom Landgericht vernommen wurden. Bleiben jetzt nur noch die Polizisten, die am Tatort für die Spurensicherung sorgten. Weitergehende Anträge der Verteidigung lehnte die Strafkammer ab. Das wertete Verteidiger Duits jetzt als „Voreingenommenheit“ und verlas dazu einen vorher verfassten Schriftsatz, in dem er der Kammer unterstellte, „von Anfang von der Schuld der Angeklagten überzeugt gewesen“ zu sein und deshalb „abzulehnen“ sei. Das Gericht unterbrach und lehnte diesen Befangenheitsantrag nach intensiver Beratung ab.

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Anfang März 2020 werden die ersten Plädoyers erwartet. Arbeitsrechtlich ist das Verfahren mittlerweile erledigt. Nach Bestätigung der „fristlosen Verdachtskündigung“ durch das Landesarbeitsgericht Hamm hatte die seit 1991 bei der Sparkasse beschäftigte Frau noch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt, die vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt Anfang 2020 abgewiesen wurde. (AZ II - 16 NS 18/20)

| Autor: Helge Kondring