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ver.di-Flagge (Archiv).

Stellungnahme

ver.di zur Umsetzung des Tarifvertrages in Herne

Ver.di Gewerkschaftssekretär Norbert Arndt nimmt in in einer Pressemitteilung Stellung zur Umsetzung des Tarifvertrages bei der Stadt Herne: Nach mehrmonatigem Tarifkonflikt mit 4 Wochen, nervenaufreibenden Dauerstreik, nach etlichen Verhandlungsrunden und einer gescheiterten Schlichtung konnte im September 2015 die Tarifbewegung für Erzieherinnen und Sozialarbeiter abgeschlossen werden. Das Ergebnis wurde von den ver.di-Mitgliedern im Oktober des Vorjahres, in einer Urabstimmung nur zähneknirschend und mit knapper Mehrheit gebilligt. Es ist kaum zu glauben: In Herne ist das umstrittene Ergebnis auch ein Jahr nach Abschluss noch nicht vollständig umgesetzt. Zum Nachteil von Beschäftigten spielt die Stadtverwaltung auf Zeit. Ein Novum und einmaliger Vorgang der in den 19 städtischen Kitas nicht auf Verständnis stößt. ver.di-Herne behält sich Aktionen vor und ruft auf, ab sofort nur noch Dienst nach Vorschrift zu fahren.

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Norbert Arndt.

NRW hat 396 politisch selbständige Kommunen. Die Stadtverwaltung Herne gehört zu weniger als 10 NRW-Kommunen die den mühsam gefundenen Tarifkompromiss in zwei Punkten bisher nicht 1:1 anwenden. Das sucht sein Beispiel und stößt unter den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen auf berechtigten Unmut. Ver.di-Sekretär Norbert Arndt: „Dieses unakzeptable Gebären der Herner Verwaltung ist ein beispielloser Skandal. Damit wird das Verhältnis zwischen Gewerkschaft und Kita-Beschäftigten sowie dem Arbeitgeber Stadt auf eine ernste Probe gestellt. Vertrag ist Vertrag und wir erwarten das dies auch in Herne gilt!“ ver.di hat die Beschäftigten der städtischen Kita aufgefordert, ab sofort nur noch „Dienst nach Vorschrift“ zu leisten, jegliche Mehrarbeit oder sonstiges Entgegenkommen bis auf weiteres abzulehnen. „Außerdem überlegen wir mit unseren Vertrauensleuten in diesem hoch organisierten Bereich ob und wie wir mit Aktionen auf diese Provokation reagieren“, so Arndt.

Herner Rathaus.

1. Einrichtung stellv. Kita-Leitungen wird blockiert

Mit der Tarifeinigung für den Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 ist zwischen der Tarifparteien VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber) und der Gewerkschaft ver.di vereinbart worden, dass je Kindertageseinrichtung eine ständige Vertretung der Leitung bestellt werden soll. Damit ist endlich der Missstand aufgehoben, dass bisher bei Trägern wie der Stadt Herne zwar eine Fachkraft als Vertretung für die Leitung benannt war und diese davon ausging, dass sie die stellvertretende Leitung ist. Formal war sie aber nur Abwesenheitsvertretung ohne höherwertige Aufgaben und deshalb auch ohne Anspruch auf eine höhere Eingruppierung. Mit der neuen Tarifregelung aus September 2015 wurde eine verbindliche und konkrete Grundlage geschaffen, dass die notwendige und erwartete Tätigkeit einer ständigen Stellvertretung überall formal übertragen und somit auch entsprechend bezahlt werden muss. ver.di-Herne hat die Verwaltung am Montag (8.6.2016) angeschrieben und aufgefordert, den Tarifvertrag endlich auch in diesem Punkt umzusetzen. Am Montag (20.6.2016) antwortete die Verwaltung lapidar: „Es bleibt abzuwarten, wie sich der KAV zur Einrichtung einer ständigen Vertretung positioniert.“ In diesem Punkt lässt der Tarifvertrag aber keinen Interpretationsspielraum zu. Die Tarifvorschrift ist eindeutig!

ver.di Warnstreik in der Stadtverwaltung (Archiv).

2. Nachteilige Berechnung des Vergleichsentgeltes

Ebenfalls auf Unverständnis stößt bei der Gewerkschaft, dass einige Altbeschäftigte durch eine tarifliche Falschberechnung um ihre Ansprüche gebracht werden sollen. Die Regelung betrifft alle Beschäftigten des Sozial-und Erziehungsdienstes, die noch aus dem Übergang von BAT in den TVÖD(2005), bzw. der Überleitung in die S-Tabelle in 2009 eine sogenannte individuelle Zwischenstufe oder individuelle Endstufe in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe haben. Hier war das Vergleichsentgelt höher, als das entsprechende Tabellenentgelt. Dies äußert sich auf der Gehaltsabrechnung häufig in der Stufenbezeichnung mit einem Plus (+) dahinter. (z.B. S 8b, Stufe 5+)

Dieses Vergleichsentgelt wird durch allgemeine Erhöhungen der Tarife ebenfalls erhöht, allerdings um den Erhöhungssatz in der nächst höheren Stufe dieser Entgeltgruppe. So steht es im § 28a, Abs. 4 Satz 7 des TVÜ-VKA. Leider hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in einem Rundschreiben an ihre Mitglieder, also die Kommunen, aufgeführt, dass sich dieses Vergleichsentgelt (außer in Stufe 6) nicht erhöht. Somit haben einige städtische Arbeitgeber wie die Herner Verwaltung, bei den betroffenen Beschäftigten keine Erhöhung vorgenommen.

Damit in der Zwischenzeit die Ansprüche nicht verfallen, mussten die betroffenen Beschäftigten die Erhöhung des Vergleichsentgeltes schriftlich geltend machen. Dies ist in Herne erfolgt. Die Geltendmachungen liegen der Verwaltung vor. Alle Betroffenen haben inzwischen ablehnende Bescheide erhalten.

Freitag, 16. September 2016 | Autor: Norbert Arndt, Verdi