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Wie kann man bei Starkregen Schäden an Haus und Grundstück vermeiden? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Mit Vorsorge Schäden an Haus und Grundstück vermeiden

Verbraucherzentrale mit Tipps bei Starkregen

Steigen die Temperaturen, steigt auch die Gefahr von Starkregen: Heftige Gewitter und anhaltender Regen überfordern schnell die Kanalisation. Das Wasser staut sich und tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume können volllaufen. Zusätzlich kann Schmutzwasser aus dem Kanal ins Gebäude gedrückt werden und erhebliche Schäden anrichten.

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Was viele nicht wissen: Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW aus Herne. Sie gibt hilfreiche Tipps, wie man bestmöglich vorsorgen und das Heim schützen kann.

Risiken am Wohnort prüfen

Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollten Informationen zum eigenen Wohnort eingeholt werden. Gut aufbereitete Daten für das lokale Risiko von Starkregen liefert das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie über die von ihm betriebene Webseite geoportal.de.

Hier finden Hausbesitzer eine detaillierte Starkregengefahrenhinweiskarte für ihren Wohnort. Anhand des Risikoprofils für das eigene Zuhause lassen sich dann konkrete Vorsorgemaßnahmen treffen.

Schutzmaßnahmen gegen Überflutung

Wichtig ist, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Dafür muss möglichst vermieden werden, dass Wasser über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte eindringt. Bei Neubauten sollten bereits bei der Planung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Bei bestehenden Häusern kann nachgerüstet werden. Je nach Lage helfen Überdachungen, Boden- oder Türschwellen, ein Gefälle am Eingangsbereich, Aufkantungen oder drucksichere Kellerfenster. Zusätzlich fördern Geländemulden und entsiegelte Flächen das Versickern von Regenwasser. Versiegelte Oberflächen im Vorgarten oder bei Auffahrten können durch versickerungsfähiges Bodenmaterial ersetzt werden. Sind alle Schwachstellen vor Ort bekannt, lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen einzeln oder auch in Kombination sinnvoll sind.

Schutz vor Rückstau

Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus sind besonders gefährdet. Bereits bei der Bauplanung ist abzuwägen, ob dort auf bestimmte Abflüsse verzichtet werden kann. Einen sicheren Schutz bietet nur eine Hebeanlage, die Wasser über die Rückstauebene in den Kanal pumpt. Mit einer solchen Anlage sind Toiletten und Duschen auch während eines Rückstaus weiter nutzbar.

Es kann zu Überschwemmungen kommen.

Für Vermieter gilt: Sie müssen dafür sorgen, dass die Sanitäranlagen im Wohngebäude jederzeit zur Verfügung stehen. Kostengünstiger als Hebeanlagen sind Rückstauklappen. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus aber lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Fachgerechter Einbau

Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist eine Beratung bei einem Sanitärfachbetrieb sinnvoll, um genau zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, sind hier die richten Ansprechpartner.

Regelmäßige Wartung

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können nach einer fachkundigen Unterweisung selbst gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an. Vor einer Beauftragung lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote.

Versicherungsschutz prüfen

Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Rückstau und Überschwemmung sind in Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen meist nicht automatisch enthalten und müssen zusätzlich abgesichert werden. Und im Schadensfall können Versicherungen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen.

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Freitag, 26. Juni 2026 | Quelle: Verbraucherzentrale Herne