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Bundestagswahl am Sonntag

Team-Wahlen ist bereit

"Wir sind bereit für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017", sagte Cordula Sorci, Abteilungsleiterin des Wahl-Teams, am Dienstag (19.9.2017). In den letzten Wochen haben die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Herne viel geleistet. "Wir liegen in den letzten Zügen, nicht nur vor der Wahl, sondern auch personell. Wir haben rund 15.000 Briefwahlanträge in den ersten zwei Wochen bekommen. Um alles bearbeiten zu können haben wir zwei Vollzeitkräfte eingestellt", so die Team-Leiterin.

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Cordula Sorci - vom Team Wahlen im Fachbereich Stadtentwicklung.

Bei der Wahl am Sonntag (halloherne berichtete) gibt es sieben Direktkandidaten sowie 23 Parteien auf der Landesliste für den Wahlkreis 141 Herne – Bochum II. "Wir haben aktuell 112.035 Wahlberechtigte,
rund 19.600 Briefwahlanträge, davon sind circa 2.794 online eingegangen. 15.000 Rückläufer bei uns angekommen, aus den europäischen Ländern aber auch aus Neuseeland, Hong Kong, Estland und USA." Rund 19.600 Briefwahlanträge sind da, davon sind circa 2.794 online eingegangen.

Stimmabgabe.

Am Wahltag sind 97 Wahllokale geöffnet. es kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden in 27 Briefwahllokalen, die sich im Mulvany Berufskolleg befinden, ausgezählt. Wahlberechtigte, die nicht genau wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, können unter www.herne.de in der Wahllokalkarte ihr Wahllokal suchen und bekommen dort alle wichtigen Informationen.

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Cordula Sorci und Bianca Hudziak vom Team Wahlen im Fachbereich Stadtentwicklung.

Cordula Sorci weist darauf hin, "dass bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, zum Beispiel durch ein Attest oder eine entsprechende Mitteilung eines Krankenhauses, noch am Wahltag, 24. September 2017, bis 15 Uhr, im Fachbereich Stadtentwicklung, Team Wahlen, Westring 123 ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden kann. Die Unterlagen werden dann an Dritte oder Familienmitglieder ausgehändigt, wenn die Berechtigung zum Empfang durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Personen, die sich zum Beispiel schon seit mehreren Tagen im Krankenhaus befinden, fallen nicht unter die Definition plötzliche Erkrankung, da hier bereits im Vorfeld ein Briefwahlantrag möglich wäre."

| Autor: Patrick Mammen
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